Deutschlands neue “Auserwählte”? (15.08.08)

Der bisherige Grundsatz, demnach eine Rechtsnorm für alle Bürger der Bundesrepublik gleichermaßen gilt, war gestern. Haben wir uns in den vergangenen Jahren schon daran gewöhnt, dass vor dem Gesetz zwar alle gleich sind, ein paar wenige Auserwählte zuweilen aber „gleicher“, bekommen ausgerechnet die nun Konkurrenz.

Bislang gab es in der Bundesrepublikeinen Friedhofszwang, nach dem sich alle Bundesländer zu richten hatten, auch wenn die sogenannten Bestattungsvorschriften den Länderregierungen unterliegen. Das heißt: „Von Bundesland zu Bundesland sind die deutschen Bestattungsvorschriften anders. Denn Bestattungen sind Ländersache. Übereinstimmend gibt es jedoch in allen Bundesländern einen Sarg- oder Urnenzwang. Und Tote müssen auch auf Friedhöfen beigesetzt werden. Es gibt dabei keine Ausnahmen für Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften. schreibt hierzu INFO-KOPPVERLAG.

Allerdings hat der Gesetzgeber die Rechnung ohne den Wirt gemacht, oder aber in diesem Fall, ohne unsere lieben muslimischen Mitbürgern denen dieses Verfahren überhaupt nicht schmeckt. Wie immer in solchen Fällen, kommt nicht etwa ein kräftiges „passt euch an oder verschwindet“, dafür aber das typisch deutsche Duckmäusertum. Man richtet sich nach den Gästen und nicht umgekehrt. Muslime dürfen nun auch in Deutschland entsprechend ihren Bestattungsriten beigesetzt werden. In Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dürfen Muslime mittlerweile ohne Sarg und nur im Leinensack bestattet werden. „Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland überlassen es den einzelnen Friedhofsträgern, wie sie die Bestattung im Falle von Muslimen handhaben. In Hessen gibt es zwar für den Transport der Leiche eines Moslems eine Sargpflicht, bei der Bestattung selbst kann der Deckel des Sarges abgenommen und neben den Sarg in das Grab gelegt werden. Nun fordern in Baden-Württemberg auch die Grünen und die FDP das Ende des Sargzwangs für Moslems. Sie sollen ihre Toten dort auch in einem Leinensack beerdigen dürfen.“

Noch zeigen sich ja unsere Kulturbringer moderat und sind zufrieden mit der teilweisen Erlaubnis, ihre Riten zwecks Integration importieren zu dürfen, wenn diese Erlaubnis aber dahingehend ausgedehnt wird, dass kein Moslem beerdigt werden darf in Erde, die zuvor Christen die letzte Ruhestätte war, dann könnte es eng werden. Es sei denn, die Muslime überzeugen die Juden, ihre seit Jahrzehnten verwahrlosten Areale zur Verfügung zu stellen. Aber vermutlich will gerade dort kein Moslem begraben sein.

Bislang gibt es diese Sonderrechte nur für „Mitbürger muslimischen Glaubens“ in immer mehr Bundesländern. Es dürfte allerdings im Zuge der „Integration“ wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, wann indische Feuerbestattungen am deutschen Ganges stattfinden…

Siehe auch
Info-Koppverlag 15.08.2008

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