Auf der Demonstration zum 3. nationalen Antikriegstag 2007 kam es, wie im offiziellen Bericht bereits erwähnt, zu polizeilicher Willkür die u.a. den Anmelder der Demonstration betraf. Heute setzte das Dortmunder Amtsgericht diesem Treiben ein Ende und sprach den Anmelder der Demonstration frei.
Rückblick:
Letztes Jahr begann die Demonstration auf dem P+R Parkplatz in der Nähe des Dortmunder Hafens. Hier sammelten sich die Teilnehmer und es kam zu Vorkontrollen durch die leider anwesende Polizei. Währenddessen versuchte die Polizei den Anmelder unter Druck zu setzen und drohte ihm mehrere Strafverfahren an. So wurde dem Anmelder u.a. vorgeworfen, gegen 3 der 15 von der Polizei erlassen Auflagen verstoßen zu haben. Außerdem wurden ihm Anzeigen wegen Duldung einer Straftat angedroht, da die Polizei fälschlicherweise davon ausging, dass Schuhe mit Stahlkappen eine Straftat (Passivbewaffnung) darstellen und der Anmelder sich weigerte, Teilnehmer mit Stahlkappen-Schuhen von der Demonstration auszuschließen.
Von den gemachten Vorwürfen kamen heute nur zwei vor dem Dortmunder Amtsgericht zu Verhandlung. Dem Anmelder wurde vorgeworfen, 2 der 15 Auflagen nicht nachgekommen zu sein. Er soll verspätet am Veranstaltungsort erschienen und die Ordner nicht rechtzeitig vorgestellt haben. Das Gericht sah die Schuld jedoch nicht beim Anmelder.
Die Auflagen besagen folgendes:
1.
Ab 11:30 Uhr muss der verantwortliche Leiter für die Polizei am Versammlungsort persönlich vor ort ansprechbar sein.
2.
Um 11:45 Uhr hat der Versammlungsleiter der Polizei die Ordner vorzustellen
Das Gericht stellte heute jedoch fest, dass der Anmelder bereits 15 Minuten vor der vorgeschriebenen Zeit vor Ort war, sich jedoch nichts selbstständig bei der Polizei gemeldet hat. Dazu war er aber laut der Auflagen auch nicht verpflichtet.
In der Frage der Ordner musste ins Detail gegangen werden. Richtig ist, dass der verantwortlicher Leiter die Ordner nicht um 11:45 Uhr der Polizei vorgestellt hat. Wichtig ist dabei aber, dass er dazu gar nicht in der Lage war. Mit der Polizei war im Kooperationsgespräch einvernehmlich abgesprochen, dass die Ordner aus den Reihen der Versammlungsteilnehmer gestellt werden. Da die Polizei jedoch eine größere Teilnehmergruppe am Dortmunder Hauptbahnhof festhielt und nicht zum Versammlungsort anreisen lassen wollte, war es dem Anmelder jedoch gar nicht möglich die Ordner um diese Uhrzeit zu benennen.
Als Zeugen sollten eigentlich die Kontaktperson der Polizei (Dirk H. aus Brühl) und zwei Vertreter der Versammlungsleitung aussagen. Nach der Aussage des Zeugen H. verzichtete das Gericht jedoch auf die Befragung weiterer Zeugen und kritisierte u.a. das Verhalten der Polizei.
Da das Gericht zu einer vollständigen Klärung des Falles alle Beteiligten hätte befragen müssen (und das wären ca. 15 Personen gewesen), wurde das Verfahren gegen die Zahlung von 100,00 Euro eingestellt.
Was das für uns bedeutet:
Wir rechnen auch in diesem Jahr mit staatlichen Repressionen gegen Demonstrationsteilnehmer und die Versammlungsleitung. Aus diesem Grund wird es dieses Jahr einen Ermittlungsausschuss geben, der euch während und nach der Demonstration betreuen wird. Fertigt Gedächtnisprotokolle an und unterstützt uns durch Zeugenaussagen bei unseren Verfahren.
Auch die Kameraden die nicht direkt von staatlichen Repressionen betroffenen sind, können helfen. Sowohl durch Zuspruch, als auch durch finanzielle Spenden. Wer uns bei unseren Verfahren unterstützen möchte, kann sich gerne an uns wenden. Auch anonym.
Kontaktmöglichkeiten:
Nationaler Widerstand
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44060 Dortmund
Tel.: 0700 / 94337782
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