Ergänzende Hinweise zum Auflagenbescheid

Zu den bereits veröffentlichten Auflagen, hat uns die Dortmunder Polizei folgende Hinweise übersandt die auch für die Versammlungsteilnehmer interessant sein können.

Ich möchte den Hinweis dahingehend ergänzen, dass die für die rechtliche Bewertung zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund der Auffassung ist, dass bereits das Verdecken von zwei der vier möglichen Identifizierungsmerkmalen (Mund, Ohren, Nase, Augen) zur Identitätsverschleierung ausreichen kann, um eine Verletzung des Verbots nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 Versammlungsgesetz zu begründen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass es verboten ist einen Schal, ein Basecap und eine Sonnenbrille mitzuführen. Auch das Tragen einer Sonnenbrile in Verbindung mit einem Basecap ist erlaubt! Ihr solltet nur darauf achten, dass ihr die Feststellung eurer Identität durch das gleichzeitige Tragen aller Kleidungsstücke nicht verhindert. Vermummung ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Im Kooperationsgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie beabsichtigen, Sanitäter einzusetzen. Ich mache darauf aufmerksam, dass dies nur ausgebildete Rettungssanitäter sein dürfen. Ein Nachweis hierüber ist mitzuführen. In Anbetracht der möglichen Ausrüstung eines Rettungssanitäters möchte ich Sie auf das Waffenverbot nach dem Versammlungsgesetz besonders hinweisen. Danach sind Waffen im technischen Sinne und Gegenstände, die Ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind (Nichttechnische Waffen), verboten.

Dieser Hinweis ist ein erster Versuch die Arbeit der Demosanis bereits vor der Veranstaltung einzuschränken. Die allgemeine, nicht weiter bestimmte Bezeichnung “SANI” oder “SANITÄTER” ist weder geschützt, noch bedarf es zum tragen einer Armbinde mit genannter Aufschrift die Vorraussetzung einer Ausbildung zum “Rettungssanitäter” (RS), “Rettungshelfer” (RH) oder “Rettungsassistent” (RettAss). Dies nur als Feststellung.

Die Bezeichnung “Rettungsassistent” (RettAss) ist beispielsweise geschützt. Aber selbst jene KameradInnen des Sanitätsdienstes, die eine Ausbildung zum “Rettungsassistenten” (RettAss) erfolgreich abgeschlossen haben, beabsichtigen nicht eine Armbinde mit einer solchen Aufschrift zu tragen.

Es ist nicht unser Ziel irgendwelche Qualifikationen durch Armbinden zur Schau zu tragen, die Arminden mit der allgemeinen, nicht geschützen Bezeichnung “SANI”, “DEMOSANI” oder “SANITÄTER” sollen lediglich zur Kennzeichnung dienen und KameradInnen zeigen an wen Sie sich im Fall der Fälle wenden können. Angemerkt sei, daß alle im Sanidienst organisierten KameradInnen eine medizinische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, oder zumindest die Qualifikation “Helfer im Sanitätsdienst” (Hlf SanDst) oder “Rettungshelfer” (RH) haben und sich regelmäßig weiterbilden.

Wir können schon vorab sagen, daß kein Demosani bei der Polizei irgendwelche Qualifikationsscheine vorlegen wird! Schon gar nicht Bescheinigungen die eventuell vom derzeitigen Arbeitgeber ausgestellt wurden! Dazu sind wir gegenüber der Polizei nicht verpflichtet und werden derartigen Aufforderungen nicht nachkommen! Sollte sich die Polizei veranlaßt sehen Verbandsscheeren oder Ähnliches sicherzustellen, so werden wir sie nicht daran hindern. Inwiefern aber z.B. Verbandsscheren, oder andere Bestandteile handelsüblicher Erste-Hilfe-Ausrüstungen dazu geignet oder gar dazu bestimmt sind Personen zu verletzen und/oder Sachen zu beschädigen, muß dann wohl nach Demo auf gerichtlichem Wege geklärt werden.

Ob nun mit Armbinde, oder ohne, am Tag der Veranstaltung werden euch Aktivisten gesundheitlich betreuen. Kameradschaft lässt sich nicht verbieten!


Demonstration

Wann? 04. September 2010!
Wo? Dortmund!
Uhrzeit? 12:00 Uhr!

Aufruf zur Demo

2001 begann in Afghanistan Amerikas Krieg gegen den „internationalen Terrorismus“.
[Den ganzen Aufruf lesen]

Direkter Draht

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Aktionen

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