I. Einleitung
Da der Staat unsere Demonstrationen nicht mehr verbieten und unsere Aktionen somit nicht mehr unterbinden kann, versucht er nun vermehrt, auf dem juristischen Weg gegen Kameraden vorzugehen, die sich an Aktionen beteiligen. Gerade rund um Demonstrationen kommt es immer wieder zu Repressionen gegen Kameraden, mit denen man die Kameraden von ihrer politischen Arbeit abzuhalten versucht. Viele sind nicht mehr länger politisch aktiv, weil sie Angst vor neuen Anzeigen und Haftstrafen haben. Um euch einen kleinen Überblick über eure Rechte zu geben, haben wir diese Broschüre verfaßt.

II. Vor der Demo
Du solltest vermeiden, alleine zu einer Demonstration anzureisen. Bestenfalls solltest du dich mit deiner lokalen Gruppe über den Verlauf und eventuelle Aktionen absprechen, gemeinsam auf die Demo fahren, dort zusammen bleiben und auch wieder gemeinsam zurückfahren. Geh am Abend vorher früh ins Bett und frühstücke am nächsten Morgen gut, damit du fit bist.

Für die Demonstration benötigst du eventuell mehrere Dinge, die du mitnehmen solltest. Am wichtigsten sind praktische Kleidung, ein gültiger Personalausweis, ein Zettel/Stift und ein wenig Kleingeld. Optional kannst du ein Halstuch, eine Sonnenbrille, eine Basecap, Handschuhe (ohne Quarzsand oder andere Verstärkungen), eventuell benötigte Medikamente, Essen und Trinken (in Plastikflaschen), Transparente und Fahnen (Fahnenstab aus Holz) und ein Funktelefon mitnehmen (am besten ohne kilometerlange Telefonbücher). Für den Transport solltest du einen Rucksack und keine Tragetasche verwenden. Es könnte auf der Demonstration zu Situationen kommen, in denen dich eine Tragetasche behindert.

Bevor du auf Demonstrationen fährst, solltest du dich noch einmal versichern, daß du keine waffenähnlichen Gegenstände, Tränengas oder andere spitze Gegenstände (auch wenn sie noch so klein sind) dabei hast. Wenn diese bei den Vorkontrollen gefunden werden, kann es sein, daß du vorübergehend festgenommen wirst. Vermeide es auch, Adressenlisten oder private Notizen mitzunehmen.

Auch sogenannte Schutzbewaffnungen können zu Ärger führen. Darunter fallen (Knie-)Schoner, Nierengürtel, Genitalschutz, Masken und Schilder mit Schnüren zum Festbinden.

III. Vorkontrollen
Was immer dich die Polizisten fragen: sag nichts außer dem, was auf deinem Personalausweis steht und die Berufsbezeichnung (bspw. Schüler/in, Maler, Erzieher usw.). Frauen haben das Recht, von einer Beamtin durchsucht zu werden! Eventuell fragen sie dich, warum du z. B. ein Halstuch dabei hast oder wofür du Handschuhe benötigst. Du solltest keine dieser Fragen beantworten. Im Sommer kann es zu Komplikationen kommen, wenn du Handschuhe trägst, es wäre also besser, wenn du diese nicht ununterbrochen trägst, sondern sie bis zur Demo im Rucksack aufbewahrst.

IV. Während der Demo
Die Polizei wird häufig versuchen, euch durch martialisches Auftreten einzuschüchtern. Allgemein gilt es deshalb immer, einen kühlen Kopf zu bewahren und ruhig zu bleiben. Wer zum ersten Mal auf eine Demo fährt, sollte sich das Geschehen vielleicht erst einmal etwas anschauen. Egal, wo ihr euch einreiht, bildet immer Blöcke! Sie schützen euch vor Übergriffen, lassen Sprechchöre besser koordinieren und sorgen für ein entschlossenes und organisiertes Demobild für Umstehende. In Extremsituationen solltet ihr euch in Ketten einhaken, damit man euch nicht auseinander reißen und einzelne Kameraden isolieren kann (Polizeigewalt usw.). Wenn Kameraden durch Polizisten angegriffen werden, versucht ihnen zu helfen und zieht den Kameraden in den Demonstration. Außerdem solltet ihr durch lautes Schreien auf die Situation aufmerksam machen. Sollte es zu Festnahmen kommen, merkt euch, wer als Zeuge vor Gericht aussagen könnte. Sprecht direkt danach Kameraden an, die Fotos oder Videos machen, damit ihr Kopien der Aufnahmen bekommen könnt. Diese können vor Gericht eventuell die ungerechtfertigte Polizeimaßnahme dokumentieren.

Sollte es zu Übergriffen durch die Polizei oder durch Antifas kommen, rennt nicht einfach weg. Versucht gemeinsam die Übergriffe abzuwehren. Achtet besonders darauf, daß ihr euer Notwehrrecht nicht überschreitet, da das zu weiteren Komplikationen führen könnte.

In solchen Extremsituationen werden eventuell eingeschleuste Provokateure mit ihrer Arbeit beginnen. Achtet darauf, ob ihr die Kameraden kennt, die bei euch in der Nähe sind. Wenn euch manche Leute völlig unbekannt sind und sie durch extremere Aktionen auffallen, sagt bitte einem Ordner bescheid, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.

Aufgabe der Ordner ist es, in Extremsituationen für Ruhe zu sorgen. Sie arbeiten als verlängerter Arm der Versammlungsleitung und sind nur befugt, auf die Demonstration, nicht aber auf Personen, die kein Teil der Demonstration sind, einzuwirken. Sollte es Differenzen mit den Ordnern geben, sucht das Gespräch und versucht diese Differenzen (möglicherweise auch über die Versammlungsleitung) auszuräumen.

Wichtig: Es sollte allen Teilnehmern klar sein, daß das Ziel einer Demonstration in der Vermittlung politischer Botschaften liegt. Gewalt darf unter keinen Umständen das Ziel einer Demonstration sein!

V. Nach der Demo
Schließt euch nach den Demos unbedingt in Gruppen zusammen und tretet gemeinsam den Heimweg an. Es kann immer und überall zu Konfrontationen mit dem politischen Gegner kommen. Ihr solltet also so lange wie möglich in großen Gruppen bleiben, damit ihr euch im Fall der Fälle verteidigen könnt. Es ist schon vorgekommen, daß man selbst nach stundenlanger Fahrt an einem Rastplatz an der Autobahn noch auf einen Antifabus traf. Im Regelfall ist ein Kampf gegen Antifas bei ausgeglichenem Zahlenverhältnis kein Problem, ihr solltet jedoch überlegen, ob eure Reisebusbesatzung in der Lage ist, sich gegen einen Antifa-Angriff zur Wehr zu setzen.

VI. Festnahme
Deine Rechte nach einer Festnahme sind:

  1. den Grund für die Festnahme zu erfahren.
  2. alle Aussagen zu verweigern.
  3. nichts zu unterschreiben!
  4. gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung schriftlich Widerspruch einzulegen.
  5. im Verletzungsfalle einen Arzt zu verlangen und die Verletzung attestieren zu lassen.
  6. ein Protokoll über die beschlagnahmten Sachen zu erhalten.
  7. einen Anwalt anzurufen und nächste Angehörige bzw. Kameraden zu benachrichtigen

Wirst du selbst festgenommen, versuche so gut es geht ruhig zu bleiben. Rede mit anderen Festgenommenen über eure Rechte, nicht jedoch über Vorgefallenes! Polizisten können immer mithören und sich eure Aussagen notieren! Wie schon bei der Vorkontrolle gilt: Den Polizisten nur sagen, was auf deinem Personalausweis steht und die ungefähre Berufsbezeichnung. Der Satz “Ich verweigere die Aussage!” ist ab sofort dein bester Freund, denn eine Aussageverweigerung kann dir rechtlich nicht negativ angelastet werden. Sie ist später evtl. sogar von Vorteil. Also hör nicht auf die Polizisten! Versuche auch nicht etwas klarzustellen, wenn du meinst du seiest zu unrecht festgenommen. Halte einfach die Klappe! Auch nichts unterschreiben! Dir stehen rechtlich zwei (selbst zu bezahlende) Telefonate zu. Ruf am besten einen Anwalt und den Ermittlungsausschuß (EA) an. Nach ein paar Stunden mußt du dann wieder entlassen werden. Fertige umgehend ein umfangreiches Gedächtnisprotokoll (nähere Informationen zum Gedächtnisprotokoll unter Punkt VII) an. Wenn du mit mehreren Kameraden festgenommen wurdest, warte nach deiner Entlassung auf die anderen und geht danach gemeinsam nach Hause. Falls Kameraden von dir festgenommen wurden, informiere dich bei der Polizei oder beim Ermittlungsausschuß, wohin sie gebracht wurden. Ihr solltet dann nach der Demonstration zur Polizeiwache fahren und dort auf die Gefangenen warten.

VII. Gedächtnisprotokoll
In einem Gedächtnisprotokoll solltest du aufschreiben, wie du die Situation von der Festnahme bis zur Freilassung erlebt hast. Das Gedächtnisprotokoll hilft dir dabei, dich auch nach langer Zeit noch an Kleinigkeiten zu erinnern, die du sonst vergäßest. Vor Gericht können selbst Kleinigkeiten manchmal sehr bedeutend sein. In einem Gedächtnisprotokoll sollte eine Vorfallsbeschreibung, Ort und Zeitangabe, Namen der Betroffenen und der Zeugen und Zeuginnen (oder zumindest Personenbeschreibungen) und die Anzahl und Beschreibung der anwesenden Polizisten vorhanden sein. Eine Kopie des Gedächtnisprotokolls sollte (wenn vorhanden) an den EA und an betroffene Kameraden weitergeleitet werden. Falls ihr selber betroffen seid, solltet ihr auch eurem Anwalt eine Kopie geben.

VIII. Ermittlungsausschuß (EA)
Der Ermittlungsausschuß sollte vor jeder Aktion eingerichtet werden, um sich gegen Repressionen des Staates zur Wehr setzen zu können. Kameraden, die vor, während oder nach der Demo festgenommen werden, können sich dort melden und der EA kann daraufhin versuchen, Anwälte und Kameraden zu kontaktieren. Wenn Kameraden von dir festgenommen werden, kannst du dich beim EA über deren Verbleib informieren und erfragen, wo man sie hingebracht hat. Wenn du festgenommen wurdest, gib beim EA bitte deinen Namen, deinen Vornamen, dein Geburtsdatum, den Festnahmevorwurf und deinen Aufenthaltsort an. Zusätzlich kannst du angeben, ob du durch die Festnahme Verletzungen erlitten hast. Äußere dich bitte nicht zur Sache und nenne keine Namen von Kameraden, außer wenn du ganz sicher bist, daß diese zusammen mit dir festgenommen wurden! Wenn du aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurdest, melde dich bitte beim EA wieder ab. Das erspart allen viel Arbeit.

Nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam solltest du umgehend Gedächtnisprotokolle anfertigen. Schon ein oder zwei Tage danach hat man vieles oft anders in Erinnerung! Schick dem EA bitte eine Kopie deines Gedächtnisprotokolls, damit man dieses für eventuelle Anzeigen gegen Polizisten verwenden kann. Wenn du dein Gedächtnisprotokoll digital übermittelst, verwende bitte Verschlüsselungstechniken (PGP).

Wenn du selbst an der Organisation einer Demo beteiligt bist, kannst du ganz leicht einen EA einrichten. Auf der Demo sollten mehrere Kameraden anwesend sein, die sofort zur Stelle sein können, wenn es Ärger mit der Polizei gibt. Diese sollten sich am besten mit der Rechtslage auskennen, damit man eventuell schon vor Ort etwas regeln kann. Ansonsten sollten sie versuchen, an die Personalien der festgenommenen Person zu kommen, um diese weiterzuleiten. Dazu solltet ihr ein Funktelefon oder ein normales Telefon benutzen, welches vor, während und nach der Demo erreichbar ist. Dort können sich dann alle melden, die festgenommen wurden oder jemanden vermissen.

Die Nummer des EAs sollte vor der Demonstration bekannt gemacht werden. Entweder in den Aufrufen oder spätestens kurz vor den Demos. Es ist auch immer hilfreich, wenn man sich die Nummer mit einem wasserfesten Filzstift auf den Unterarm schreibt. Es kann sein, daß man dir bei der Festnahme alle Sachen abnimmt und du dann die Nummer nicht mehr zur Hand hast.

IX. Auflagen
Da man unsere Demonstrationen nicht mehr verbieten kann, versucht man uns mit Auflagen weiter einzuschränken. Die Anzahl der Fahnen wird beschränkt, es dürfen nur bestimmte Fahnen getragen werden, die Transparente dürfen nur eine bestimmte Länge/Höhe haben usw. Auflagen sind Verbote, die nur für die Versammlung gültig sind und vor und nachher keine Gültigkeit mehr besitzen. Wir werden euch nun einige der häufigsten Auflagen nennen. Sie haben zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich die Behörden jede Woche neue Auflagen ausdenken, aber geben einen kurzen Überblick.

  1. Das Tragen von Bomberjacken in den Farben schwarz, blau oder militärgrün ist verboten.
  2. Es dürfen keine Stiefel mit Stahlkappe getragen werden.
  3. Es darf keine militärische oder “militärähnliche” Kopfbedeckung getragen werden.
  4. Das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung ist untersagt.
  5. Folgende Zahlen und Buchstabenkombinationen sind untersagt: A.C.A.B., Combat 18, FG, HH, KdF, NS, NSD, NSDA, NSDAP, SA, SS, SP, ZOG, 14, 28, 88, 192 oder die Abkürzungen bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer verbotener Parteien oder Gruppierungen.
  6. Es dürfen keine Bilder (auch Tätowierungen sind Bilder) gezeigt werden, die “Haß” bedeuten (z. B. Totenköpfe).
  7. Glorifizierung, Verharmlosung oder Wiederbelegung der nationalsozialistischen Regierung oder ihrer Organisationen sowie verbotener Parteien und Vereine einschließlich deren Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen ist untersagt.
  8. Fahnenstangen und Transparenthaltestangen dürfen eine Maximallänge von z. B. 250 Zentimetern, einen maximalen Durchmesser von ungefähr zwei Zentimetern und Haltestangen für Trageschilder eine Maximallänge von 150 Zentimetern und einen maximalen Durchmesser/Kantenlänge von drei Zentimetern nicht überschreiten.
  9. Die Benutzung von Trommeln und Fackeln ist untersagt (in einigen Fällen dürfen Trommeln mitgeführt werden. Erkundigt euch bitte vor der Demo über die Auflagen und besondere Bekanntmachungen).
  10. Es dürfen keine Hunde mitgeführt werden.
  11. Alkoholisierte Personen müssen ausgeschlossen werden.

Die Auflagen sind von Demonstration zu Demonstration verschieden. Ihr solltet euch also vor der Anreise bei den Veranstaltern über die jeweiligen Auflagen informieren.

X. Gesetze
Auf Demonstrationen kommen nicht nur die “szeneüblichen” Paragraphen 86 und 130 StGB zur Anwendung, sondern noch viele weitere. Die häufigsten Paragraphen die gegen uns angewandt werden, sind:

  • § 86a StGB: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • § 125 StGB: Landfriedensbruch
  • § 130 StGB: Volksverhetzung
  • § 223 StGB: Körperverletzung
  • § 3 VersammlungsGesetz: Uniformierungsverbot
  • § 17a VersammlungsGesetz: Vermummungsverbot (Schutzwaffenverbot)

Ihr solltet, bevor ihr euch an Demonstrationen usw. beteiligt, im Kameradenkreis über diese Paragraphen sprechen. Jedem muß bewußt sein, was diese Paragraphen bedeuten und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen sie mit sich bringt. Die Ausrede “Davon habe ich nichts gewußt” bringt vor Gericht nichts. Jeder sollte also wissen, was er tut. Das erspart unnötige Gerichtsverfahren.

XI. Weitere Informationen
Für weitere Informationen empfehlen wir euch das Internet. Dort gibt es eine Vielzahl von Broschüren die sich mit rechtlichen Dingen auseinandersetzen.

Das Deutsche Rechtsbüro erreicht ihr unter www.deutsches-rechtsbuero.de


Demonstration

Wann? 04. September 2010!
Wo? Dortmund!
Uhrzeit? 12:00 Uhr!

Aufruf zur Demo

2001 begann in Afghanistan Amerikas Krieg gegen den „internationalen Terrorismus“.
[Den ganzen Aufruf lesen]

Direkter Draht

Du hast Fragen zur Demo? Dann schreib uns über den Live Chat an, oder diskutiere mit uns im widerstand.info Forum.

Aktionen

Wir werden versuchen so viel Werbung wie nur möglich für die Demo zu machen. Was wir alles gemacht haben erfahrt ihr hier.
[Aktionen zur Demo]

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