Liebe Kameradinnen und Kameraden,
nicht sonderlich überraschend kam gestern am Nachmittag eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückwies. Nicht überraschend ist das deshalb, weil schon ein Blick in die Statistik der letzten ca. achteinhalb Jahre uns zeigt: in nicht weniger als DREIZEHN Fällen wurden versammlungsrechtliche Eilentscheidungen des OVG Münster vom Bundesverfassungsgericht per Einstweilige Anordnung aufgehoben. (Im Gegenzug blieben meiner Erinnerung nach gerade drei oder vier oder so bestandskräftig.) … weiterlesen
