Archiv für den Monat Februar, 2010

Der 13.Februar 2010

Beim Rückblick auf den vergangenen Sonnabend fällt es schwer ein einheitliches und abschließendes Fazit zu ziehen. Da sind die 7.000 Leute die trotz widriger Umstände und aller rotfaschistischer Gegenwehr ihren Weg zur Veranstaltung gefunden haben. Da war der Ausbruch am Bahnhof Radebeul und der Marsch von 3.000 Kameraden zum Bahnhof Dresden-Neustadt. Und da waren hunderte Kameraden, die sich den Weg durch die roten Horden gebahnt hatten und in der Auseinandersetzung ihren Mann standen.
Aber, da waren auch die tausenden Schön-Wetter-Krieger die einfach nur rumstanden und sich in Pseudo-Pazifismus suhlten als versucht wurde sich den Weg durch die Polizei-Kette zu bahnen. Und da waren die Gutmenschen in unseren eigenen Reihen, die die Wehrhaftigkeit einiger auch noch anprangerten. Aber der Reihe nach…

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Im Westen einiges Neues…

Als uns am Mittwochabend die Mitteilung zukam, dass die Kameraden im Ruhrgebiet zu einer Demonstration aufriefen, die sich auf den rückfällig gewordenen Sexualstraftäter Hans-Peter Heinrich bezog, zögerten wir nicht lange sondern man machte sich mit einer kleinen Delegation aus Mitteldeutschland am Freitagabend auf den Weg.

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Und hämisch lacht der Neonazi… Stolpert Dresden über Versammlungsgesetz?

Gestern berichtete Altermedia über das neue sächsische Versammlungsgesetz – seit dem 1. Februar in Kraft -, das vornehmlich darauf abzielen soll, nationale Großveranstaltungen wie für den 13. Februar in Dresden geplant, zu verbieten. Die Stadtverwaltung nahm diese Chance auch sofort wahr und verbot den Marsch durch die Innenstadt, erlaubte aber eine stationäre Kundgebung.
In einer inoffiziellen Erklärung seitens der Organisatoren, gab man sich zunächst wenig zuversichtlich sondern sprach stattdessen davon, dass eine Gedenkveranstaltung stattfinden werde, auch wenn man indirekt schon mal andeutete, auf den Marsch verzichten zu müssen. Das tat man offenbar ohne zuvor die Dresdener Neueste Nachrichten DNN gelesen zu haben, dort war man nämlich so freundlich, auf einen weniger erfreulichen Umstand für die Stadtverwaltung hinzuweisen. So erklärt der Leipziger Verwaltungsrechts-Professor Jochen Rozek, dass die Stadt den Marsch überhaupt nicht verbieten könne: Dem Landtag sei bei der Verabschiedung des Gesetztes “ein elementarer Fauxpas unterlaufen”, so der Professor.

Und außerdem: „Falls die Stadt Auflagen für einen Aufmarsch erteilt, könnten die Veranstalter dagegen vorgehen und würden vor Gericht voraussichtlich Recht bekommen, sagt der Rechtsprofessor. Dem jetzt mit Stimmen von CDU und FDP im Landtag verabschiedeten Versammlungsgesetz fehle “jedwede Regelung der sachlichen und örtlichen Behördenzuständigkeit”. Der Landtag habe den Begriff “zuständige Behörde” aus dem Bundesgesetz übernommen, doch die sächsische Landesverfassung schreibe ausdrücklich vor, dass die Behördenzuständigkeitsfrag..en gesetzlich exakt zu regeln sind. Als Beispiele dafür nannte Rozek das Polizeigesetz oder die Bauregelungen. Hier seien die Zuständigkeiten eindeutig geregelt worden. Dass zum Beispiel die Landeshauptstadt Dresden die zuständige Versammlungsbehörde für Versammlungsverbote sei, lasse sich hingegen dem verabschiedeten Gesetz nicht entnehmen.“

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt bisweilen selbst hinein… Inzwischen ist uns im Übrigen auch von den Organisatoren der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschlands (JLO) folgendes mitgeteilt worden: „Am 01.02.2010 wurde bei der Landeshauptstadt Dresden Widerspruch gegen die Verfügung vom 26.01.2010 eingelegt, mit der ein Aufzug untersagt und nur eine stationäre Großkundgebung erlaubt wurde. Zugleich wurde beim Verwaltungsgericht Dresden ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt.“

Quelle mit Screenshot aus DDN: Altermedia

Wir lernen: Wer zuletzt lacht…

13. Februar 2010 in Dresden: den Toten zum Gedenken, den Lebenden zur Mahnung!