Gestern berichtete Altermedia über das neue sächsische Versammlungsgesetz – seit dem 1. Februar in Kraft -, das vornehmlich darauf abzielen soll, nationale Großveranstaltungen wie für den 13. Februar in Dresden geplant, zu verbieten. Die Stadtverwaltung nahm diese Chance auch sofort wahr und verbot den Marsch durch die Innenstadt, erlaubte aber eine stationäre Kundgebung.
In einer inoffiziellen Erklärung seitens der Organisatoren, gab man sich zunächst wenig zuversichtlich sondern sprach stattdessen davon, dass eine Gedenkveranstaltung stattfinden werde, auch wenn man indirekt schon mal andeutete, auf den Marsch verzichten zu müssen. Das tat man offenbar ohne zuvor die Dresdener Neueste Nachrichten DNN gelesen zu haben, dort war man nämlich so freundlich, auf einen weniger erfreulichen Umstand für die Stadtverwaltung hinzuweisen. So erklärt der Leipziger Verwaltungsrechts-Professor Jochen Rozek, dass die Stadt den Marsch überhaupt nicht verbieten könne: Dem Landtag sei bei der Verabschiedung des Gesetztes “ein elementarer Fauxpas unterlaufen”, so der Professor.
Und außerdem: „Falls die Stadt Auflagen für einen Aufmarsch erteilt, könnten die Veranstalter dagegen vorgehen und würden vor Gericht voraussichtlich Recht bekommen, sagt der Rechtsprofessor. Dem jetzt mit Stimmen von CDU und FDP im Landtag verabschiedeten Versammlungsgesetz fehle “jedwede Regelung der sachlichen und örtlichen Behördenzuständigkeit”. Der Landtag habe den Begriff “zuständige Behörde” aus dem Bundesgesetz übernommen, doch die sächsische Landesverfassung schreibe ausdrücklich vor, dass die Behördenzuständigkeitsfrag..en gesetzlich exakt zu regeln sind. Als Beispiele dafür nannte Rozek das Polizeigesetz oder die Bauregelungen. Hier seien die Zuständigkeiten eindeutig geregelt worden. Dass zum Beispiel die Landeshauptstadt Dresden die zuständige Versammlungsbehörde für Versammlungsverbote sei, lasse sich hingegen dem verabschiedeten Gesetz nicht entnehmen.“
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt bisweilen selbst hinein… Inzwischen ist uns im Übrigen auch von den Organisatoren der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschlands (JLO) folgendes mitgeteilt worden: „Am 01.02.2010 wurde bei der Landeshauptstadt Dresden Widerspruch gegen die Verfügung vom 26.01.2010 eingelegt, mit der ein Aufzug untersagt und nur eine stationäre Großkundgebung erlaubt wurde. Zugleich wurde beim Verwaltungsgericht Dresden ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt.“
Quelle mit Screenshot aus DDN: Altermedia
Wir lernen: Wer zuletzt lacht…
13. Februar 2010 in Dresden: den Toten zum Gedenken, den Lebenden zur Mahnung!
