Neben den Auflagen der Ordnungsbehörden, welche noch rechtzeitig bekannt gegeben werden, erlässt die Organisationsleitung weiterhin folgende Auflagen:

1. Es sind ausschließlich schwarze Fahnen, sowie themenbezogene Transparente gestattet.

2. Jeder Teilnehmer hat sich dem Anlass der Veranstaltung entsprechend zu kleiden und für die Dauer des Marsches ein diszipliniertes Auftreten zu gewährleisten. Eventuellen Provokationen von Außen ist mit absoluter Nichtachtung zu begegnen.

3. Eventuell anwesende Vertreter der Presse sind als nicht existent zu betrachten.

4. Das Anfertigen von Film- und Fotomaterial ist nur einer bestimmten und durch die Organisationsleitung eingesetzten Personengruppe gestattet. Betreffende Vertreter eigener Medien sind daher gebeten, sich rechtzeitig über die Netzseite bei der Organisationsleitung anzumelden.

5. Für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Kundgebungen, herrscht striktes Rauchverbot.

6. Den Weisungen der eingesetzten Ordner ist folge zu leisten.

Die Veranstaltungsleitung

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