Vor dem Amtsgericht Dortmund fand heute, am 5. Oktober 2009, der zweite Verhandlungstag gegen Ralf (Name geändert) statt. Ihm wird vorgeworfen, am 1. Mai 2009 bei einer Spontandemonstration durch die Dortmunder Innenstadt einen Stein geworfen zu haben.
Nachdem bereits am letzten Verhandlungstag große Unklarheiten über den wirklichen Verlauf aufkamen, welche sich detailliert im letzten Bericht nachlesen lassen, konnten auch heute keine Beweise für eine Schuld des Angeklagten vorgebracht werden.
Der erste Zeuge, der Polizist Hörning von der Polizeidirektion Lünen, welcher am 1. Mai als Verstärkungskraft im Bereich des Hauptbahnhofes eingesetzt war, konnte nur den Verlauf der Demonstration schildern – was bereits mehrere Zeugen vor ihm getan haben – und schilderte die anschließende Situation bei der Festnahme des Mandanten im Bereich des Hansaplatzes. Hierbei war er jedoch verunsichert und konnte sich an zahlreiche Details – beispielsweise den Namen seines Wachbeamten, dem er den Gefangenen am HBF überstellte – nicht mehr erinnern, auch wen er festgenommen hatte, konnte er nicht mehr genau sagen. Das gesamte Vorgehen an diesem Tag schilderte er als chaotisch, so dass sogar auf schriftliche Feststellungen zu den einzelnen Vorgängen verzichtet wurde. Eine Einsatzbesprechung im Nachhinein gab es laut Aussage des Zeugen Hörning auch lediglich über Telefon, als sein Vorgesetzter ihn wenige Tage später anrief und fragte, ob Hörning jemanden festgenommen habe. Diese Nachfrage verdeutlicht die fehlende Koordination der Polizei. Nochmal auf die Festnahme von Ralf angesprochen, erklärte der Zeuge, dass er sich nicht genau erinnern könne, aber glaubt, dass nur Bundespolizei anwesend gewesen sei, wobei er betonte, dass Ralf nicht aggressiv war und er sich an keine Widerstandshandlungen – für die Ralf angeklagt ist – erinnern könnte.
Weiter ging es mit dem Zeugen Feldmann, ebenfalls bei der Polizeiinspektion in Lünen beschäftigt und am 1. Mai in Dortmund eingesetzt. Dieser schilderte, dass die „rechten marodierend durch Dortmund zogen“, wobei ihm Aufgrund der Hektik keine genauen Angaben möglich waren, lediglich dass die Gruppe sich mehrfach aufgeteilt hätte und seinen Behauptungen zufolge Splittergrupppen festgenommen wurden. Die Festnahme von Ralf hat er erst zum Ende hin miterlebt und kann sich nichtmehr genau erinnern, wobei er schilderte, er hätte die Personalien des Festgenommenen notiert. In den Akten ließ sich eine solche Notiz allerdings nicht auffinden, auf Nachfrage konnte der Zeuge Feldmann hierfür keine Erklärung geben, wobei er sichtlich nervöser wurde und äußerte, dass es ja möglich wäre, wenn der Zettel verlorengegangen sei. Der Umstand, ob seine Personalien vor Ort aufgenommen wurden, ist wichtig, da dem Angeklagten erst im Nachhinein vorgeworfen wurde, eine Straftat begannen zu haben. Erst nach Aktendurchsicht kam die Polizei zu dem Schluss, dass es sich bei Ralf um einen Steinewerfer handeln müsse.
Als nächstes wurde der Zeuge Barning vernommen, welcher beim polizeilichen Staatsschutz angestellt ist. Dieser war am 1. Mai nicht vor Ort und wurde lediglich geladen, weil er in den Akten vermerkt hatte, dass es 4 Festnahmen im Bereich Hauptbahnhof gab. Diese Angaben stützen sich auf Berichte der Staatsschutz-Polizisten Andrejewski und Turbin, welche vor Ort waren und mit dem Zeugen Barning in Kontakt standen. An die Kontaktperson bei der Bundespolizei, auf welche sich Barning in seinem abschließenden Bericht, in dem der Vermerkt steht, dass eine Zuordnung der Handlungen auf einzelne Personen nicht möglich sei, beruft, konnte er sich auch auf Nachfrage nicht mehr erinnern.
Der letzte Zeuge des heutigen Tages war der Polizeibeamte Borgolte, welcher für die Videoauswertung der Vorgänge rund um den 1. Mai verantwortlich ist. Auch er war selbst nicht vor Ort und konnte daher nur wenig zur Aufklärung beitragen. Er schilderte, dass ein „einheitlich gekleideter, gewalttätiger Teil“ wiederholt Polizisten mit Steinen angriff, wobei im Bereich der Silberstraße lediglich eine Personen identifiziert werden könne. Hierzu äußerte der Richter, dass es scheinbar nicht möglich sei, die Tat einer einzelnen Person zuzuordnen, da die Menge der geworfenen Steine einen Überblick über die Situation unmöglich macht. Zur Festnahme konnte der Zeuge ebenfalls nichts sagen, allerdings erklärte er, die auf einem Video gesehene Polizeibeamtin, welche an der Festnahme des Angeklagten beteiligt gewesen sein soll, vom sehen zu kennen, da diese beim Polizeipräsidium an der Markgrafenstraße stationiert war und nun auf der Wache in Körne sei. Dies deckt sich nicht mit Aussage der Zeugen Bülow und Kießling, denen laut eigener Schilderung eine solche Polizeibeamten nicht bekannt ist.
Nach dieser Aussage wurde die Zeugenvernehmung für heute beendet und angekündigt, am nächsten Verhandlungstag weitere Zeugen der Verteidigung, sowie 3 Polizeibeamte vorzuladen. Zwei davon wurden bereits am ersten Verhandlungstag verhört, allerdings ist eine erneute Vernehmung – auch auf Grund der Widersprüche in ihren Aussagen – notwendig. Abschließend betonte der Verteidiger von Ralf noch einmal, dass es während des Polizeigewahrsams viele Verwechslungen gegeben habe, beispielsweise das sein Mandant mehrfach mit falschem Namen angesprochen wurde.
Über den weiteren Verlauf des Prozesses hält euch der Ermittlungsausschuss Dortmund auf dem laufenden! Wenn ihr Fragen habt oder ebenfalls beschuldigt werdet, Straftaten im Zusammenhang mit dem 1. Mai begangen zu haben, steht euch der EA mit Rat und Tat zur Seite.


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