Im September fand vor dem Amtsgericht Dortmund der Prozess gegen Ralf statt (Prozessberichte 1, 2, 3), der in einem Freispruch endete. Obwohl sich die Staatsanwaltschaft bemühte, dem Angeklagten eine strafbare Handlung nachzusagen und auch die Polizisten versuchten, durch ihre Aussagen zu einer Verurteilung beizutragen, erwies sich letztendlich die Unschuld und Ralf wurde nach 3 Prozesstagen freigesprochen.
Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft, welche 1 Jahr und 6 Monate Haft ohne Bewährung forderte, Berufung ein. Diese wurde nun vom Dortmunder Landgericht ohne erneute Verhandlung abgewiesen und der Freispruch rechtskräftig.
Das Verfahren gegen Ralf hat verdeutlicht, wie sich die Dortmunder Polizei in Einklang mit der Staatsanwaltschaft bemüht, die Demonstranten vom 1. Mai 2009 zu kriminalisieren, obwohl bereits unmittelbar nach den Geschehnissen Zweifel an der Berichterstattung der Behörden aufkamen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Anklagen der Staatsanwaltschaft auch in den weiteren Verhandlungen in Luft auflösen und letztendlich Freisprüche zu verzeichnen sind.
Solltet ihr ebenfalls Strafbefehle, Anklagen oder Gerichtstermine erhalten haben, meldet euch bitte beim Ermittlungsausschuss Dortmund!


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