Vortragsveranstaltung mit Dirk Zimmermann in Dortmund

1 Vor etwa 35 Zuhörern referierte Dirk Zimmermann am Freitag, dem 22. Januar, über seine Selbstanzeige, sowie seinen persönlichen Werdegang. In seinem etwa 2 ½ stündigen Vortrag berichtete er über seine Jugend, seinen Werdegang und die ersten Kontakte mit nationalen Gruppierungen.

Bereits im Alter von knapp 20 Jahren schloss er sich den – zu diesem Zeitpunkt noch als national einzustufenden – Republikanern an und erlebte den Erfolg bei der Landtagswahl in Baden-Würtemberg. Nachdem er erkannte, dass sich politische Veränderungen nicht durch Parteien bewirken lassen, da in diesen immer wieder interne Streitigkeiten auftreten, verlies er diese und agierte fortan in verschiedenen nationalen Organisationen.

Im Jahr 2003 fand er erstmals Kontakt zu revisionistischen Kreisen, die einen Schwerpunkt auf der Erforschung der Zeit zwischen 1933 und 1945 haben. Durch den §130 ist es allerdings in der Bundesrepublik nicht möglich, seine Meinung frei zu äußern, da sonst hohe Hafstrafen zu ewarten sind. Zimmermann ging dabei auf die Verurteilungen von Ernst Zündel, Germar Rudolf, Sylvia Stolz und Horst Mahler ein. Vor allem letzter hat seinen weiteren Lebensweg maßgeblich geprägt.

Auf den Gedanken einer Selbstanzeige kam Zimmermann erstmals 2005, und erstatte diese letztlich 2007, nachdem er sich lange auf die Anklage, sowie den dazugehörigen Prozess vorbereitet hatte. Sein Ziel war es, eine freie Meinungsäußerung zu ermöglichen, sowie der Zensur entgegenzusteuern. Dazu wurden 3 Bücher von Germar Rudolf, für welche dieser wegen Holocaustleugnung verurteilt wurde, an zwei Pfarrer, sowie einen Bürgermeister verschickt. Laut der Anklage soll Zimmermann damit zu einer Verbreitung dieser Schriften aufgefordert haben, obwohl er in einem Anschreiben an die jeweiligen Adressaten betonte, dass die Weitergabe der Bücher in der Bundesrepublik strafbar ist.

Nachdem das Verfahren mit einem Strafbefehl, der eine Bewährungsstrafe von 9 Monaten in Aussicht stellte, abgeschlossen werden sollte, legte Zimmermann hiergegen Widerspruch ein, weil er einen öffentlichen Prozess wollte. Dieser fand am 23. Oktober 2009 vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Am Ende stand ein Urteil von 9 Monaten ohne Bewährung, obwohl der Angeklagte seine Unschuld beteuerte und mehrmals betonte, dass es berechtigt ist, neutrale Zeugen zu geschichtlichen Sachverhalten einzufordern. Bemerkenswert war, dass der Pflichtverteidiger seinem Mandaten während der Verhandlung in den Rücken fiel und sich von diesem distanzierte. Das Verfahren wurde im übrigen von etwa 70 Zuschauern besucht. Ein detaillierter Prozessbericht ist hier abrufbar.

Weiterhin erklärte Zimmermann seine Zukunftsaussichten, auch im Hinblick auf die Berufungsverfahren, welche er bis zur obersten Instanz führen will. Er betonte nochmals die Notwendigkeit, sich dem Zensurparagraphen 130 entgegen zu stellen und für das Recht auf freie Meinungsäußerung einzutreten, um breite Bevölkerungsmassen zu erreichen und Denkbarrieren zu beseitigen. Nach dem offiziellen Teil des Vortrages wurde den Zuhörern die Möglichkeit geboten, Fragen zu stellen. Anschließend fand der Abend seinen Ausklang im gemütlichen Beisammensein, wo angeregt über die Selbstanzeige, sowie den Schauprozess diskutiert wurden.

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