Archiv für die Kategorie 'Rechtskampf'

Nach erstem Mai: Landgericht weißt Berufung gegen Freispruch zurück!

Im September fand vor dem Amtsgericht Dortmund der Prozess gegen Ralf statt (Prozessberichte 1, 2, 3), der in einem Freispruch endete. Obwohl sich die Staatsanwaltschaft bemühte, dem Angeklagten eine strafbare Handlung nachzusagen und auch die Polizisten versuchten, durch ihre Aussagen zu einer Verurteilung beizutragen, erwies sich letztendlich die Unschuld und Ralf wurde nach 3 Prozesstagen freigesprochen. … weiterlesen

Berechtigter Freispruch – Erster Prozess um den 1. Mai beendet

1 Mit einem Freispruch endete der letzte von insgesamt 3 Prozesstagen (1, 2), bei dem einem Aktivisten schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. … weiterlesen

1. Mai: Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen Ralf

Vor dem Amtsgericht Dortmund fand heute, am 5. Oktober 2009, der zweite Verhandlungstag gegen Ralf (Name geändert) statt. Ihm wird vorgeworfen, am 1. Mai 2009 bei einer Spontandemonstration durch die Dortmunder Innenstadt einen Stein geworfen zu haben. … weiterlesen

Spontandemonstration am 1. Mai: Erster Prozess begonnen

Nachdem es am 1. Mai zu einer Spontandemonstration durch die Dortmunder Innenstadt kam, in deren Verlauf Polizeieinheiten immer wieder die Menschenmenge angriffen und es im Nachhinein zu einer beispiellosen Hetzkampagne der Medien kam, wurde heute, am 28. September 2009, der erste Prozess gegen einen angeblichen Steinewerfer eröffnet. … weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Demonstration soeben erlaubt!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Demonstration erlaubt, das Verbot der Polizei Dortmund ist vom Tisch. Zum zweiten mal in 3 Jahren konnten wir uns nun gegen die Polizei durchsetzen. Hier einige organisatorische Hinweise:

1. Bringt schwarz-weiß-rote Fahnen mit!
2. Bitte fragt in euren Reisegruppen schnellstmöglich nach Kameraden für den Ordnerdienst (nicht vorbestraft und keine laufenden Verfahren).
3. Die Infonummer 0152 / 237 414 57 kann für die Koordination der Reisebusse und die Zuganreise verwendet werden.
4. Rechnet mit weiteren Provokationen der Polizei, verhaltet euch ruhig. … weiterlesen

BVG: Verfassungsbeschwerde gegen das Antikriegstags-Verbot eingelegt

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

nicht sonderlich überraschend kam gestern am Nachmittag eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das die Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückwies. Nicht überraschend ist das deshalb, weil schon ein Blick in die Statistik der letzten ca. achteinhalb Jahre uns zeigt: in nicht weniger als DREIZEHN Fällen wurden versammlungsrechtliche Eilentscheidungen des OVG Münster vom Bundesverfassungsgericht per Einstweilige Anordnung aufgehoben. (Im Gegenzug blieben meiner Erinnerung nach gerade drei oder vier oder so bestandskräftig.) … weiterlesen

Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt das Verbot. Jetzt können wir zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe!

Wie nicht anders zu erwarten, hat das Oberverwaltungsgericht Münster unsere Demonstration zum 5. nationalen Antikriegstag verboten. Seit knapp 10. Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster jedes Verbot nationaler Veranstaltungen bestätigt, welches später durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde. Betroffen war u.a. eine Demonstration in Dortmund die im Jahr 2006 zuerst verboten und später durch das BVG wieder erlaubt wurde. Neben der Demonstration am Samstag hat die Polizei auch eine weitere Demonstration im Freitag verboten. Zu groß ist die Angst, es könnte eventuell und unter Umständen vielleicht eine Ersatzveranstaltung für Samstag sein. … weiterlesen

Rechtskampf: Ausschlußantrag die Zweite

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

Zur Einleitung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist jetzt zunächst einmal ein Ausschlußantrag gegen den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts in Münster, Dr. Bertrams, erfolgt; außerdem gegen drei andere Richter seines (des 5.) Senats, die mit einer etwas abenteuerlichen Begründung einen früheren Ausschlußantrag eines anderen (auch politisch radikal rechten) Klägers abgelehnt haben. … weiterlesen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Verbot des nationalen Antikriegstag

Wie von den Veranstaltern bereits erwartet, bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 14. August das von der Polizei erlassene Verbot der nationalen Antikriegstag Demonstration am 5. September. … weiterlesen

Erwiderung der Polizei Dortmund auf unsere Klage gegen das Verbot + Antwort

Liebe Kameradinnen und Kameraden, die Erwiderung der Polizei auf Klage und Aussetzungsantrag liegt vor. Da ich keinen Scanner habe, kann ich sie dem fachlich interessierten Publikum leider nicht öffentlich machen. Es ist nur soviel zu sagen, daß die Polizei zwar zehn Seiten geschrieben hat, aber in so lockerem Drucksatz, daß es effektiv kaum mehr als vier sind. Und natürlich trägt sie nichts vor, was neu wäre

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