„Flashmobs“ zum Gedenken an Rudolf Heß? – Kreative Aktionsform oder gefährlicher Unsinn?

Unter der Internetadresse http://www.17august.info/ rufen Unbekannte dazu auf, am 17. August aus Anlaß des 22. Todestages von Rudolf Heß im gesamten Bundesgebiet sogenannte „Flashmobs“ (zu Deutsch: „Blitzaufläufe“) zu bilden und auf diese Weise kreativ an Rudolf Heß, sein Schicksal und die Hintergründe seines Todes zu erinnern. Auf der Seite werden bereits einige Städte nebst genauem Treffpunkt und angedachten Ablauf für die „spontane“ Zusammenkunft angegeben und die geneigte Leserschaft aufgefordert, eigene „Flashmobs“ zu mobilisieren und die als Anlaufstelle geplante Stadt und den Treffpunkt auf der Seite einzutragen…

Spätestens hier müssen bei jedem erfahrenen Aktivisten die Alarmglocken klingeln! Eine  vollkommen transparent und in aller Öffentlichkeit vollzogene Planung von spontanen Aktionen bei ungeklärter Rechtslage das Gedenken an Heß betreffend auf einer anonymen, aus dem Nichts heraus aufgetauchten Internetseite ist entweder grenzenlos naiv oder aber ein bewußter Versuch junge und noch unerfahre Kameraden zu kriminalisieren.  

So wundert es auch kaum, daß die für Köln angedachte Aktion weder mit den lokalen noch den regionalen Kräften abgesprochen wurde. Auch in anderen der angegebenen Städte wußten die verantwortlichen Kameraden nichts von der Planung. Offensichtlich handelt es sich bei den Angaben also um Fakes, die Staat und Antifa auf den Plan und unbedarfte Kameraden im wahrsten Sinne des Wortes in die Falle locken sollen.

Wir möchten an dieser Stelle deshalb alle Aktivisten dringend davor warnen, der Seite http://www.17august.info/ Vertauen zu schenken und den dort vorgeschlagenen Praktiken nachzufolgen!

Aus dem Umfeld des Aktionsbüro Norddeutschland wurde ebenfalls mittels eines ausführlichen Textes, den wir nachfolgend wiedergeben, auf die Internetseite und ihre Forderungen reagiert.

„Flashmobs“: Sinnlos, schädlich, strafbar

Derzeit kursiert eine nicht verifizierbare Aufforderung, am 17.08.09 in vielen Städten sog. „Flashmobs“ zum Todestag von Rudolf Heß zu organisieren. Auf einer ebenso nicht verifizierbaren Internetseite sind bereits einige Städte willkürlich aufgelistet mit ganz genau beschriebenen Treffpunkten Es soll wohl den Anschein erwecken, als seien die Treffpunkte von gut organisierten Kameraden festgelegt worden. Zumindest in Hamburg weiß jeder, was von dem genannten Treffpunkt zu halten ist. Ein leicht zu entlarvender Fake. In anderen Städten mag das schwerer zu erkennen sein. Aber jeder, der auch einen „Flashmob“ organisieren will, soll doch bitteschön seine Stadt und seinen Treffpunkt auf dieser Seite eintragen lassen…

Jeder halbwegs erfahrene Aktivist sollte wissen, was von diesem Unfug zu halten ist. Aber es gibt ja auch weniger erfahrene, weniger aktiv eingebundene Kameraden, daher sollte diese ominöse Aufforderung nicht unkommentiert bleiben.

Rechtlich gesehen: Strafbar

Das Prinzip des sog. „Flashmobs“ ist bekannt: Irgendjemand ruft allgemein öffentlich dazu auf, an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit für einen bestimmten Anlass „spontan“ zusammen zu kommen. Dies wird öffentlich angekündigt, wie es auch bei dem genannten Beispiel 17.08. der Fall ist. Auf der Netzseite stehen jeweils Datum, Uhrzeit und Ort. Es handelt sich damit um den Aufruf zu einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel gemäß Versammlungsgesetz. Eine solche Versammlung wäre anmeldepflichtig. Die angekündigte Versammlung ist jedoch nicht angemeldet, weil das ja dem Prinzip des „Flashmobs“ widersprechen würde. Wir haben es also mit einer angekündigten, aber nicht angemeldeten Versammlung zu tun.

Strafbar macht sich in diesem Fall derjenige, den die Polizei am Ende für den Leiter dieser Versammlung hält. Ersatzweise derjenige, der zu dieser Versammlung aufgerufen hat.

Bei „unpolitischen“ oder linksextremen „Flashmobs“ gibt sich die Polizei in der Regel nicht so viel Mühe, einen Versammlungsleiter ausfindig zu machen. Darum konnten solche „Flashmobs“ bislang völlig ungeahndet durchgeführt werden.

Wenn es gegen uns geht, ist das bekanntermaßen anders. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist also recht hoch. Noch höher ist allerdings dieWahrscheinlichkeit, dass es überhaupt gar nicht erst zu einem „Flashmob“ kommt, weil die Polizei aufgrund der Ankündigung mit ihren Kräften vor Ort bereit steht und entsprechende Maßnahmen einleiten wird.

Organisatorisch gesehen: Sinnlos bis schädlich

Darum ist der sog. „Flashmob“ mit vorheriger Ankündigung auch sinnlos und im Zweifelsfall sogar schädlich.

Neben dem Staat wissen dank der Ankündigung im Internet auch die Linken schon vorher Bescheid, wann und wo es losgehen soll. Die können sich bestens darauf einstellen und dann wahlweise einzelne Teilnehmer abgreifen oder unsere Fahrzeuge abfackeln.

Der sog. „Flashmob“ mag vielleicht ein lustiges Späßchen für bundesrepublikanische Freizeitgestaltung sein, aber ganz sicher keine praktikable Aktionsform für unseren politischen Kampf.

Einzig praktikabel wie schon seit eh und je ist für bestimmte Anlässe nur die Spontandemonstration, die eben nicht vorher angekündigt werden kann, weil sie ja spontan ist. Auch hierbei lässt sich nicht verhindern, dass die Polizei im Verlauf der Demo eintrifft, Maßnahmen ergreift und anschließend nach einem Verantwortlichen sucht. Bei einer Spontandemo jedoch trifft es auch die Polizei meist so überraschend, dass am Ende nicht viel zu ermitteln ist. Vor allem, wenn alle den Grundsatz „Reden ist scheiße, Schweigen ist Gold“ beherzigen. Die Erfolgsquote für Spontandemos ist relativ hoch. Unter günstigen Umständen ist sogar eine Beteiligung von mehreren hundert Personen und eine zeitliche Ausdehnung von mehr als einer halben Stunde realisierbar. Die versammlungsrechtlichen Bedingungen, unter denen eine nicht angemeldete Versammlung als legale Spontandemonstration gewertet wird, sind zwar eng gesteckt, aber die Effektivität ist wegen des Überraschungseffektes sehr groß.

Fazit: Es ist immer eine Dummheit, anmeldepflichtige, aber nicht angemeldete Aktionen im Vorherein anzukündigen. Egal ob über das Internet oder andere überwachbare Kommunikationswege. Auch eine interne Ankündigung über SMS, Email oder Telefon hilft dem Staat, mögliche Aktionen zu vereiteln, mögliche Teilnehmer zu ermitteln und Verfahren einzuleiten.

Theoretisch könnte die zweifelhafte Internetseite ja dazu genutzt werden, um die Polizei am 17.08. in die Irre zu führen. Aber das Risiko, dass man damit auch unerfahrene, weniger gut organisierte Kameraden in die Irre führt, wäre dafür zu groß. Ob aus Dummheit oder Berechnung: Die Aufforderung zum „Flashmob“ am 17.08. und die damit verbundene Internetseite sind keinesfalls nützlich, können aber erheblichen Schaden verursachen. Vielleicht sollen sie das auch…

Es bleibt dabei: Bestimmte Aktionsformen sind nur mit Erfahrung und richtigem Verhalten durchführbar. Nutzt die vorhandene Erfahrung und schult Euren Nachwuchs, dann klappt es auch mit dem spontanen Widerstand!

Freie Kräfte Köln – Dienstag, den 11.08.2009