Na da schau an – „Germany´s next Topmodel“ Lena Gercke droht Kölner Aktivisten mit Klage

                                                                                                                                      Lena Gercke auf einem Plakat des Bundesverkehrsministeriums

Paul Breuer, Urgestein des Nationalen Widerstands und weit über die Grenzen Kölns bekannt, traute zunächst seinen Augen nicht, als er las, was ihm die auf Marken- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei Höcker mittels zweier Schreiben dieser Tage mitteilte:

Durch einen Aufkleber, für den Paul Breuer verantwortlich zeichnen soll, wird das Persönlichkeitsrecht des u.a. aus der Pro-7-Serie „Germany´s next Topmodel“ bekannten Mannequins und Fotomodells Lena Gercke verletzt. In Anspielung auf eine Kampagne des Bundesverkehrsministeriums („Raser sind so sexy!“) verklebten Unbekannte zahlreiche Aufkleber mit der Parole „Antideutsche sind so sexy“, auf denen die gute Lena durch ein Handzeichen deutlich macht, daß sie  -wie einst die Raser-  auch Antideutsche keinesfalls für sexy hält.

Paul Breuer scheint in diesem Zusammenhang Opfer seiner Gutmütigkeit geworden zu sein. Immer wieder stellte er sich als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes zur Verfügung, jedenfalls wenn der Inhalt der Propagandamittel legal und er vorher gefragt worden war.

Nun, diesesmal hat ihn keiner gefragt und seinen Namen trotzdem unter die Aufkleber gesetzt, vielleicht sogar nur aus Bequemlichkeit. Aber gleichgültig, ob böse Absicht vorlag oder nicht, Paul Breuer hat gerade mit diesen Aufklebern nichts zu tun und äußerte sich auf Nachfrage zu der Thematik wie folgt:

„Mir ist in zwei Schriftsätzen durch die Kanzlei Höcker mitgeteilt worden, dass ich für  Aufkleber auf denen das Konterfrei von Lena Gercke abgebildet ist Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes sei. Davon nehme ich Abstand, denn ich habe bis zum Erhalt der anwaltlichen Schreiben nichts von derartigen Aufklebern gewusst.“

Da das Landgericht Köln mittlerweile eine Einstweilige Verfügung gegen die Weiterverbreitung der Aufkleber erlassen hat und für Frau Gercke das Verwenden ihres Konterfeis im Zusammenhang mit einer nationalen Kampagne laut Kanzlei Höcker „eine besonders schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung“ darstellt, bitten wir im Interesse des Kameraden Breuer die Hersteller und Verbreiter besagter Aufkleber von deren weiterer Benutzung abzusehen und eventuelle Restbestände zu vernichten.

Sollte sich Frau Gercke allerdings Hoffnung auf einen wie auch immer zu beziffernden Schadenersatz gemacht haben, steht ihr eine unvermeidbare Enttäuschung ins Haus. Paul Breuer ist nicht nur unschuldig am ganzen Geschehen, er ist  -nicht zuletzt in Folge seines langjährigen politischen Engagements-  auch völlig mittellos und lebt am Existenzminimum.

Bis zum 18. August sollte Paul Breuer eine Unterlassungserklärung bei der Kanzlei Höcker einreichen, mit der er sich im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung von 5.001,00,–€  verpflichtet hätte. Darüber hinaus außerdem noch „jeglichen Schaden zu ersetzen, der Frau Lena Gercke durch die Handlung entstanden ist;“ sowie „eine angemessene, von Frau Lena Gercke nach billigem Ermessen festzusetzende Zahlung für die Verwendung ihres Abbildes zu leisten“. Ansonsten gehe es vor Gericht. Zudem wollte die anwaltliche Vertretung von Frau Gercke die Kleinigkeit von 1.890,91 Euro an Anwaltskosten erstattet haben, ebenfalls bis zum 18. August. Paul Breuer hat deshalb nun ebenfalls einen Anwalt zur Wahrung seiner Interessen eingeschaltet. Dieser hat umgehend Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingereicht. Nun wird sich ein Richter mit der Sache befassen müssen, wir halten Euch auf dem Laufenden…

Freie Kräfte Köln – Mittwoch, den 16.09.2009