Wir wehren uns! Kein Freibrief für Kinderschänder!

In einem gesunden Staatswesen haben die Verbrecher Angst vor der Ordnungsmacht, die dafür Sorge trägt, daß unbelehrbare Rechtsbrecher keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein können.

In der BRD ist es leider mittlerweile oft so, daß rechtschaffene Bürger in Angst leben müssen, da die für ihren Schutz verantwortlichen Behörden und Organe keine Möglichkeit sehen, sie vor notorischen Schwerverbrechern zu schützen. Besonders schlimm sind hier jene Fälle, in denen es die Schwächsten und Hilflosesten trifft, also unsere Kinder die Opfer sind.

Seit über einem Jahr muß nun eine hilflose Öffentlichkeit mit ansehen, wie der belehrungs- und vermutlich auch therapieresistente Kinderschänder Karl D. als tickende Zeitbombe durch die Gegend läuft, weil der Bundesgerichtshof eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ablehnt. Zwar bemüht sich die Polizei darum eine ständige Überwachung des verurteilten Schwerverbrechers sicherzustellen aber die immensen Kosten einer solchen Überwachung werden zwangsläufig früher oder später für deren Abbruch sorgen.

Der nach wie vor als brandgefährlich eingestufte Mann, der drei Schülerinnen vergewaltigt und zwei am Unterleib verstümmelt hat, lebt bei der Familie seines Bruders in dem kleinen Ort Randerath bei Aachen. Schuld und Reue für seine bestialischen Taten empfindet der Sexualstraftäter allem Anschein nach nicht, denn eine Therapie lehnte er bislang hohnlächelnd ab. Über ein Jahr lang versammelten sich nun die Bürger Randeraths vor dem Haus, in dem Karl D. lebt, um ihrer Empörung über die bedrückende Situation Luft zu verschaffen. “Solange der hier ist, können unsere Kinder nicht frei leben.” – ist die traurige Erkenntnis der Dorfbewohner, die in Angst leben müssen, weil  Staat und Gerichte nicht imstande sind, den gefährlichen Ex-Häftling aus dem Verkehr zu ziehen.

In anderer Sache aber hat die Justiz durchgegriffen – und zwar für Karl D. und gegen die protestierenden Anwohner! Nach der jüngst erlassenen Auflage eines Gerichts dürfen die Mahnwachen der Bevölkerung nicht mehr direkt vor dem Haus abgehalten werden. Somit habe der Protest keinen Zweck mehr, meinten die Dorfbewohner und stellten ihre Demonstrationen nach Erhalt der Auflage am Anfang des Monats ein.

Wir wollen aber nicht tatenlos zusehen, wie unsere Kinder in permanenter Gefahr schweben und die gesamte Region in einer dauernden Atmosphäre der Angst leben muß! Kindesmißbrauch ist Seelenmord und mißbrauchte Kinder werden ihrer fröhlichen, sorglosen Kindheit beraubt, mit lebenslangen Folgen für die Betroffenen. Da der Schaden an Leib und Seele ein lebenslanger ist, müssen Kinderschänder so hart wie möglich abgestraft werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf umfassenden Schutz und unsere Kinder das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit.

Daher fordern wir:

Todesstrafe für Kinderschänder und andere therapieresistente Sexualstraftäter!

Schützt die Gesellschaft, schützt unsere Kinder!

Kommt alle zur Demo in Heinsberg-Randerath!

Datum: 03.Juli 2010

Treffpunkt: 11 Uhr Marktplatz Randerath


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