Aber auch ein BVG welches ja „Im Namen des Volkes „ entscheidet – jedoch wird das Volk gar nicht gefragt, und somit nahmen wir unser Recht zum Widerstand (Art. 20 Abs. 4 „GG“) selbst in die Hand, um gegen dieses rechtswidrige Verbot zu demonstrieren.
So formierte sich der Marschzug am Bahnhof (Dresden – Neustadt), die Anzahl der Teilnehmer wird von uns auf ca. 200 – 300 Frauen u. Mannen geschätzt. Nach mehreren Versuchen die Polizeiketten zu durchbrechen (hier kam es von Seiten der Polizei auch zum Einsatz von Tränengas – CN/CS) um auf die Hauptstraße zu gelangen, räumte die Polizei nach einiger Zeit selbst das Feld und ließ die jungen Widerstandskämpfer marschieren.
… weiterlesen