Archiv für den Monat Juli, 2008

Eklat bei Beerdigung von Friedhelm Busse

Gemeinhin ist es üblich, daß man einem Verstorbenen den letzten Wunsch erfüllt und dessen Freunde und Verwandte in Ruhe Abschied nehmen läßt.

 

Nicht so in der Bundesrepublik Deutschland, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen Oppositionellen handelt. Die Rede ist von Friedhelm Busse um dem mehr als fragwürdigen Verhalten der bundesdeutschen Justiz bei dessen Beerdigung.

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Referat: Der Wolf im Schafspelz – Anmerkungen zum US-Präsidentschaftskandidaten Barack Obama

Wer am vergangenen Donnerstag nach Berlin blickte, konnte sich nur wieder einmal verwundert, wenn nicht entsetzt, die Augen reiben. Nach offiziellen Angaben kamen rund 200.000 jubelnde Zuschauer an die Siegessäule, um den US-Präsidentschaftskandidaten der Demokratischen Partei, Barack Obama, zu sehen, und seiner Rede an die Deutschen und die Europäer zuzuhören. Schon lange ist es her, daß ein Politiker in Berlin einen solchen Menschenauflauf und eine derartige Begeisterung unter der Menge ausgelöst hat.

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Friedhelm Busse verstorben

Uns erreichte die Information, dass der bekannte Aktivist und Kamerad Friedhelm Busse, der sein Leben lang im nationalen Widerstand aktiv war und somit auch alle Höhen und Tiefen miterleben musste, verstorben ist!

Viele ältere aber auch eine Menge junger Aktivisten kennen Friedhelm Busse als kraftvollen und energischen Streiter für ein freies Deutschland und er kam auch bis kurz vor seinem Tod nicht zur Ruhe und wurde wegen seiner politischen Aktivitäten noch im hohen Alter inhaftiert und trotz seiner schweren Krankheit nicht geschont!

 

 

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Nächster Protestmarsch in Gräfenberg ist am Freitag, den 25. Juli 2008

 

 

 

 

Nächster Protestmarsch in Gräfenberg ist am kommenden Freitag, den 25. Juli 2008.

Motto: “Denkmäler sind für alle da!

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Politische Strafverfahren von 2001 bis 2007

Immer wieder ereifern sich Politiker und Medien über die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in anderen Staaten der Welt und prangern die Menschenrechtsverletzungen in China und andernorts an. Die BRD sollte sich aber nicht so sehr um auswärtige Staaten kümmern, sondern lieber selbst überprüfen, wie es mit der Meinungsfreiheit hierzulande steht.

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Die Etablierten: Ein Leben mit der Angst im Nacken | Gastbeitrag von Udo Voigt

Man lernt nie aus. Nach vierzigjähriger politischer Arbeit glaubte ich alles schon erlebt zu haben, doch die undemokratische Vorgehensweise u. a. bayerischer Beamter gegen nationale Bürger belehrt mich eines Besseren.

Folgende aktuelle Fälle sind von überregionaler Bedeutung und sollten öffentliche Verbreitung finden:

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Die CSU steht für Überwachungsstaat und Aushöhlung der Grundrechte

In der Nacht zum 17. Juli hat der bayerische Landtag mit absoluter CSU-Mehrheit das heftig umstrittene Versammlungsgesetz verabschiedet. In Bayern darf in Zukunft nur noch demonstriert werden, wenn es niemanden stört.

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Bayern beschließt eigenes verschärftes Versammlungsgesetz!

Am 16.7.2008 hat der bayerische Landtag ein eigenes Versammlungsgesetz für Bayern beschlossen. Dieses Gesetz löst im Freistaat das bisher auch dort geltende Versammlungsgesetz des Bundes ab.

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Massenmedien “analysieren” einen Krieg herbei

“Israel wird in den kommenden vier bis sieben Monaten die iranischen Atomanlagen angreifen. Das ist so gut wie sicher, und die Politiker in Teheran und Washington sollten innig hoffen, dass der Angriff erfolgreich ist und das Atomprogramm Irans beträchtlich zurückwirft, wenn nicht völlig ausschaltet. Denn sollte der Angriff fehlschlagen, gibt es im Nahen Osten höchstwahrscheinlich einen Atomkrieg.”

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BfJ-Schauprozess in Österreich

Gestern zweiter Verhandlungstag – - – Heute Fortsetzung

Erste Aussagen der Angeklagten: „Nicht schuldig!“

Der “BfJ-Prozess” gegen die fünf jungen Österreicher in Wels, wird mehr und mehr zu einer Justizfarce. Im Mai mussten die Aktivisten sich erstmals vor Gericht verantworten, gestern ist die Verhandlung vor dem Kreisgericht fortgesetzt worden. Gleich zu Beginn wurde den Anwesenden demonstriert, dass es sich nicht um einen ganz normalen Prozess handelt. Recht auf Akteneinsicht, eigentlich ein vollkommen legitimer Vorgang in Strafprozessen. Gestern bedurfte es dafür, auf Antrag der Verteidigung erst eines richterlichen Beschlusses. Der “Chef-Ankläger” hatte der Verteidigung keine Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt – Nürnberg lässt grüßen!

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