Dank Richter Hans-Werner Riehe – Kölner Koma-Schläger schlägt wieder zu

Nur wenige Monate sind vergangen seit der mehrfach vorbestrafte Türke Erdinc S., auch als Kölner Koma-Schläger bekannt, den Gerichtssaal als freier Mann verlassen durfte, nachdem er den 44-jährigen Waldemar W. grundlos ins Koma und zum Krüppel prügelte. Verantwortlich für dieses Urteil zeichnete sich der Amtsrichter Hans-Werner Riehe.

Seinerzeit wünschten sich nicht wenige, daß doch Riehe selbst mal Opfer eines Kulturbereicheres würde, denn heftige Schläge auf den Hinterkopf erhöhen ja bekanntlich das Denkvermögen.

Wie so oft, trifft es aber immer wieder die Falschen. So steht Erdinc S. nämlich wieder einmal vor dem Haftrichter; diesmal weil er am 23. Juni (etwa einen Monat nach dem Freispruch) wieder einmal grundlos auf einen Passanten einschlug. Tragischerweise an der gleichen Stelle, an der er seinerzeit Waldemar W. zum Krüppel machte. Da kann das jetzige Opfer eigentlich nur von Glück reden, daß er “nur” mit einer Platzwunde davonkam.

Das Kuschel-Urteil stieß auf Kopfschütteln allerorten. Selbst der türkischen Bundestagsabgeordneten Dr. Lale Akgün (SPD) ging das zu weit: “Chancen hatte der doch genug. Dieses verheerende Urteil dürfen wir als Politiker deshalb nicht hinnehmen…“ Und Recht hatten sie alle, Lale Akgün der Kölner Express usw.usf. Heute ist der Koma-Schläger Erdinc S. wieder dem Haftrichter vorgeführt worden!

Laut Kölner Express, hat der Türke es nach seiner „Verurteilung“ nicht einmal einen Monat geschafft straffrei zu bleiben. Express: „Erdinc soll am 23. Juni gegen 22 Uhr auf einen Passanten eingeschlagen haben – völlig ohne Grund. Wieder geschah es an der KVB-Haltestelle in Ostheim, wieder an der Telefonzelle.

Dem Opfer, das nur telefonieren wollte, soll er gedroht haben: “Ich werde dich umbringen und kaputtschlagen.” Kurz danach schlug Erdinc laut Ermittlungen der Polizei zu, verletzte das Opfer am Auge.

Die Platzwunde musste später genäht werden. Das Opfer erkannte Erdinc laut Haftbefehl (Az. 650 Gs 38/08) auf einer Bildvorlage wieder.“

Richter Riehe, wie fühlen Sie sich eigentlich dabei, daß ein Mensch aufgrund Ihres verqueren Rechtsverständnisses zu Schaden kam? Richter Riehe, Sie sind an diesem Ereignis ebenso schuld wie ein Kampfhundbesitzer, der sein Tier auf die Allgemeinheit losläßt!

Quelle: http://de.altermedia.info/

http://www.nonkonformist.net/?p=1711