Lacher des Tages: Merkel macht sich für die Meinungsfreiheit stark

 Nachdem das Bundesverfassungsgericht unlängst die Verfassungsbeschwerde des verstorbenen Jürgen Rieger gegen das Verbot des Rudolf-Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel zurückgewiesen hat, indem es bei § 130 Abs. IV StGB eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen, machte, sprach sich Merkel bei einer Tagung des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger für die Meinungsfreiheit aus.

“Meinungsfreiheit und Information sind Grundlagen einer freiheitlichen Demokratie”, so Merkel gestern in Berlin. Anlässlich des 20. Jahrestags des Mauerfalls, den sie vor dem Brandenburger Tor lieber mit staatlichen Statisten feierte, wolle sie an den zentralen Stellenwert der freien Presse erinnern und schaffte es damit abermals, die bisherige Heuchelei in den Schatten zu stellen.

Nicht nur, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung zum besagten Beschluss vom 4. November 2009 im Wesentlichen die Stellungnahme der Bundesregierung zum laufenden Verfahren zitierte und damit die Realität, der ach so oft als Aushängeschild der Demokratie gepriesenen Gewaltenteilung für jedermann offenlegte.

Nicht nur, weil die allein im Jahre 2008 geführten 17.479 Strafverfahren wegen der §§ 86, 86a (verfassungswidrige Propagandamittel und verfassungswidrige Kennzeichen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), sowie die daraus resultierenden Haftstrafen ohne Bewährung wegen bloßer Äußerungen deutlich machen, dass es eine Meinungsfreiheit hier überhaupt nicht gibt.

Sondern, weil trotz alledem gebetsmühlenartig der Glaube an einen Staat propagiert wird, der den Menschen die größtmögliche Freiheit garantiert, um sich im gleichen Atemzug gegen andere Staaten zu positionieren, denen die BRD in Grundrechtsbeschränkungen um nichts nach steht. Im Grunde fehlt hier nur ein: “Ich liebe euch doch alle.”

 

Quelle: http://www.spreelichter.info/blog/Lacher_des_Tages_Merkel_macht_sich_fuer_die_Meinungsfreiheit_stark-318.html

 

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