Hier nun die wichtigsten Punkte der Auflagen seitens der Staatsmacht, für die Demonstration am 27.03.10 in Neuruppin.
-Hilfsmittel in Form von Lautsprecherwagen, Megaphone, Fahnen,
Transparente, schwarze Fahnen und Landesfahnen sind genehmigt
-Auf 100 Teilnehmer wird ein Megaphon eingesetzt
-das Frontplakat überschreitet 3m Länge nicht
-seitlich mitgeführte Transparente werden auf maximal 5m begrenzt und
sind nicht verbunden.
-untersagt ist die Benutzung von Fahnen sowie Transparenten, Flugblättern
und Plakaten strafbaren Inhalts
-das mitführen der Reichskriegsflagge von 1867 bis 1935 ist nicht
gestattet, da diese im Land Brandenburg in der Öffentlichkeit nach
§1Abs.1BbgPolG zu unterbinden und gemäß §25BbgPolG sicherzustellen ist
- die verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das tragen von Uniformen, Uniformteilen (zum Beispiel Springerstiefel, Stahlkappenschuhe und Bomberjacken) oder gleichartigen Kleidungsstücken als
Ausdruck der gemeinsamen politischen Gesinnung sind untersaht
Das wir uns an diesem tage gesittet und diszipliniert verhalten sollten, sollte jedem von uns bewusst sein.
Lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir nicht der in den Medien propagierte “pöbelnde Haufen” sind , sondern eine Einheitsfront, welche nicht abseits des Volkes steht, sondern sich mittendrin befindet!
In kürze wird hier noch unsere Infonummer bekannt gegeben , welche am Wochenende vor der Demo geschaltet wird!
Weitere wichtige Informationen zur Demonstration am 27.03.2010 findet ihr auf der Weltnetzseite der Freien Kräfte Neuruppin.








