Wenn Wahrheit sanktioniert wird – bundesdeutsche Realitäten

Im Rahmen einer schulischen Projektwoche zum Thema Dresden und 13.Februar 1945 hatte eine 16-jährige junge Frau einen Vortrag ausgearbeitet. Die Themenbereiche, in welche sie das objektive Referat gegliedert hatte lauteten: Bombardierung der Stadt vom 13.02. bis 15.02.1945, Fakten zu Dresdens militärischer Bedeutung, Zerstörungsmuster und der Umgang mit der Zerstörung Dresdens heute. Ein kurzer Überblick über die entsprechende Ausarbeitung, in deren Folge die im Jahr 2010 real existierenden Deformierungen im Umgang mit den Opfern des eigenen Volkes deutlich werden, soll nachfolgend auszugsweise widergegeben werden.

Es war der Februar 1945, das 6. Kriegsjahr. Überall tobten die Schlachten, die Truppen des Deutschen Reiches standen in heftigsten Abwehrschlachten gegen die sowjetischen Fronten. Jeden Tag starben Tausende von Vätern, Ehemännern und Söhnen als Soldaten im Kampf oder in Gefangenenlagern. Millionen von Zivilisten aus Pommern, Schlesien, Posen (ostpreußische Gebiete) flüchteten mit oft nicht mehr als ihren Kleidern am Leib aus den bedrohten Gebieten. Doch wo sollten sie hin? Tausende von Deutschen Dörfern, Klein- und Großstädten, wurden von den heutigen Befreiern Tag und Nacht bombardiert, sowjetische Panzertruppen walzten Hunderte und Tausende von Flüchtlingen nieder, getrieben von grenzenlosem Hass. Städte wie Schweinfurt, Hamburg, Köln und Berlin waren hoffnungslos überfüllt und zudem stark beschädigt.

Bis Februar war die Landeshauptstadt Sachsens ein bis dahin halbwegs sicherer Zufluchtsort und Standpunkt von zahllosen Sammelpunkten deutscher Sanitätsanlagen, die Tausenden von verwundeten Soldaten, traumatisierten und geschändeten Zivilisten Schutz und Zuflucht boten. Wichtige militärische Anlagen die für den Krieg maßgeblich entscheidend waren, gab es in Dresden kaum. Am 13.02.1945 (einem Dienstag) kamen amerikanische Bomberflotten, begleitet von Jagdbombern, die allein dafür gebaut wurden aus großen Höhen herabzustürzen, um Bunker und Panzerstellungen anzugreifen. Doch diesmal sollten sie einmal mehr beweisen, wozu sie noch imstande waren.

Bomber warfen Zielmarkierungen über Dresden ab und beleuchteten Dresden taghell. Dann warfen die Befreier ihre Bomben ab, vernichteten bis zum 15.02.1945 in mehreren Angriffswellen eine der ehrwürdigsten und schönsten Städte der Welt, wovon sie sich nie wieder erholen sollte. Die Bomberflotten der Amerikaner, die laut Geschichtsbüchern der Bundesrepublik Deutschland den Befehl hatten kriegswichtige Fabriken anzugreifen, schickten ihre Begleitmaschinen durch brennende Gassen und schossen vom Rotkreuz gekennzeichnete Lazarette, gekennzeichnete Straßenbahnen und Feuerwehrfahrzeuge in Brand. Dresdens Hauptbahnhof war Sammelstelle der mit dem Zug ankommenden Flüchtlinge aus dem ganzen Reichsgebiet. Jäger schickten Zielkoordinaten an Bomber, um Massenansammlungen von Zivilisten in Asche zu brennen. Ganze Jägerstaffeln kreisten an den Elbbrücken, der Brühlschen Terrasse oder am Neumarkt um Flüchtlinge, die dachten am Elbufer sicher vor den Bombern zu sein, zu jagen.

Eine kurze, beinahe peinlich wirkende Pause entsteht, bis die Lehrerin die unausweichliche Frage nach den Todesopfern des 13.02.1945 stellt. Die Schülerin fasst sich ein Herz, antwortet wahrheitsgemäß. Genau könne sie das nicht mit Bestimmtheit sagen, da die Opferzahlen bis heute umstritten sind. Die Opferzahlen von 35.000 oder gar 30.000, die in der Presse überall zu lesen sind, hält sie für weit untertrieben, da es zu jenem Zeitpunkt hunderttausende von Flüchtlingen in der Stadt gab. Eine Zahl von mehr als 100.000 Opfern hielte sie für realistisch. Röte steigt der Lehrerin ins Gesicht, sieht sie doch ihren Bildungsauftrag, die in ihre Obhut übergebenen Schüler zu guten Demokraten zu erziehen, gefährdet. Mit dem Hinweis sich eingehender mit der Kriegsschuldfrage und der Rolle der Befreier zu beschäftigen und ihren von Halbwahrheiten und Legenden gespickten, kriegsverherrlichenden Vortrag das nächste Mal besser auszuarbeiten, erteilt sie der Schülerin einen – wenn auch nur mündlichen – Verweis.

Viele junge Leute wissen, bis auf den Schulunterricht (wenn überhaupt), nur sehr wenig bis gar nichts über den 13.02.1945. Gegenüber der Erlebnisgeneration und den Millionen Opfern unseres Volkes im letzten Krieg eine beschämende Tatsache. Wer hat den Krieg denn angefangen? Das mit den Tieffliegern ist doch von den Deutschen erfunden um die Opferrolle zu propagieren! Das sind die Methoden der Umerziehung unseres Volkes. Die Lehrerin, die schweigend in Kauf nimmt wenn Schüler makabere Witze über den Inhalt dieses Vortrages reißen, gleichzeitig aber diejenigen zwanghaft zu disziplinieren versucht, welche die Befreier Mörder nennen ist dabei nur ein Teil des Problems. Die Schülerin hat zumindest erreicht, dass sich einige nach den Fakten ihres Vortrages erkundigten und nun vielleicht anfangen sich mit der Geschichte der Stadt Dresden und ihres Schicksals auseinander zu setzen.

Hausdurchsuchungen in Berlin und Dresden nur PR-Gag für Blockaden?

Sicherlich haben gestern viele nicht schlecht gestaunt, als die Meldung über die Kanäle lief, dass wegen dem Blockadeaufruf für den geplanten Gedenkmarsch am 13.Februar in Dresden das Ladengeschäft von “Red Stuff” in Berlin und die Landeszentrale der Linkspartei in Dresden durchsucht wurden. Auf linker Seite wurde reflexartig mit entsprechender Empörung reagiert und überall in der Bundesrepublik kam es zu Solidaritätsaktionen. Auf der anderen Seite freute man sich und hofft nun auf ein störungsfreies Gedenken. Dass allerdings das Gegenteil ebenfalls eintreten könnte, wird einem bei der näheren Betrachtung der Sachlage bewusst. Da ist zunächst die Begründung der Hausdurchsuchungen. Hierfür soll ein Plakat herhalten, welches den Passus “Gemeinsam Blockieren” enthält und für die Gegenveranstaltungen gegen den jährlich stattfindenden Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) wirbt. Dass die Gegenveranstaltungen tatsächlich nur einen Zweck haben, nämlich den friedlichen Aufmarsch, den größten in Europa und der Welt, zu blockieren – daraus machen weder die Veranstalter noch Unterstützer einen Hehl. Dass sich nun jedoch ein Dresdner Oberstaatsanwalt namens Christian Avenarius gefunden hat, der darin ein Verstoß gegen §111 StGB – eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten – sieht, dass verwundert. Schließlich geht man bei der derzeitigen Rechtsprechung davon aus, dass das “friedliche Blockieren”, also das Einfache hinsetzen und sich wegtragen lassen, kein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, in dem Fall ein Verstoß gegen §240 StGB -Nötigung- darstellt, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Dies war nicht immer so schwammig formuliert, aber seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 mit seiner Entscheidung (AZ 1 BvR 718/89) zur psychische Gewalt feststellte, dass der Bestimmtheitsgrundsatz des Artikels 103 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gewahrt sei, musste sich auch der Bundesgerichtshof dieser Rechtssprechung anschließen. So war bis 1995 auch psychische Gewalt für eine Nötigung ausreichend. Da aber mit der Entscheidung der Karlsruher Richter für den Bürger nicht klar erkennbar war, welche rechtlichen Folgen sein Verhalten hat, wurde gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen und seitdem werden bestimmte Blockadeformen nicht mehr als Nötigung gesehen. Dass unfriedliche Blockaden hierzu nicht zählen, muss man an dieser Stelle sicherlich nicht erwähnen. Folgt man weiter der Meinung der BGH-Richter, so ist eine unüberwindbare Blockade – sei sie auch noch so friedlich – ein Verstoß gegen den bereits erwähnten §240 StGB. Wir sehen also, eine klare Rechtslage ist zwar gegeben, auch wenn sie eigentlich doch ziemlich unklar ist. Oberstaatsanwalt Avenarius packt also offensichtlich mit dem durch ihn unterschriebenen Durchsuchungsbeschluß, einen Sachverhalt an, welcher nach 15 Jahren ruhig einmal eine neue rechtliche Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht verdient hätte. Allerdings könnte seine Motivation auch eine andere sein. Durch die gestrige Durchsuchungsaktion wurde ein Stein ins Rollen gebracht, der den Gegenprotesten zusätzlichen Auftrieb geben könnte. In diesem Kontext hat auch die Dresdener Ordnungsbehörde eine geänderte Gefahrensituation und so verwundert es auch nicht, dass die Dresdner „Neueste Nachrichten“ heute berichten, dass man überlegt, alle Veranstaltungen nur stationär stattfinden zu lassen. Zugegeben, all dies klingt ziemlich hypothetisch, betrachtet man dann aber die Person Avenarius etwas näher, könnte man den Nährboden zu weiteren Spekulationen liefern. Christian Avenarius ist nämlich den Thüringer Aktivisten schon seit Ende der 90iger Jahre bekannt. Damals trat er bspw. in einem Prozeß als Nebenklägeranwalt für zwei Antifaschisten auf. Warum ausgerechnet die Wahl auf den Leipziger Anwalt fiel, kann uns eventuell die „Rote Hilfe“ beantworten, die damals den Prozeßbeteiligten den jetzigen Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius empfahl.

Abschließend bleibt selbstverständlich nur zu empfehlen abzuwarten, was am 13.Februar 2010 in Dresden passiert. Danach wissen wir, ob die ganze Durchsuchungsaktion nur eine gut getarnte PR-Aktion für die Gegenproteste war oder doch der Versuch endlich etwas Klarheit in das manchmal etwas undurchsichtige brd-Recht zu bringen. Es bleibt zu hoffen, dass das Gedenken ein würdiges wird und man nicht den Kessel von Dresden erleben muß. Leipzig lässt grüßen.

Aktionsbüro Thüringen

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