Sexualstraftäter zieht in die Uckermark

15 Juni 2011 von volksschutz Keine Kommentare »

„KEINE GNADE FÜR DIE TÄTER! – GEBORGENHEIT STATT ANGST“

 

Die nationale Opposition hatte den Fall des Kinderschänders Werner K. in den vergangenen Jahren bereits mehrmals aufgegriffen, hatte darauf hingewiesen, dass man weder in Joachimsthal noch anderswo derartig abartige Gestalten haben möchte, die Leib und Leben unserer Kinder und Frauen  gefährden.

Nun ist Werner K. in die Uckermark umgesiedelt. Er soll seinen neuen Wohnsitz in Altkünkendorf bei Angermünde haben.

Der Fall Werner K. macht deutlich, dass die sicherheitspolitischen Ansichten der etablierten Systemparteien und die der NPD zutiefst gegensätzlicher Natur sind. Während die Altparteien gegenüber diesen Tätern immer wieder Gnade vor Recht ergehen lassen, fordern wir endlich effektiven Opferschutz.

Es muss sichergestellt werden, dass verurteilte Kinderschänder und Kindesmörder nie wieder die Gelegenheit erhalten, unsere Kinder zu gefährden.

 

Unser Programm: „Sicherheit, Recht und Ordnung!“

 

Um die Bürger in Altkünkendorf über ihren neuen „Mitbürger“ in Kenntnis zu setzen, haben die Mitglieder des NPD-Ortsbereich Joachimsthal ein Flugblatt erarbeitet und dieses in Altkünkendorf am vergangenen Wochenende verteilt.

Das Flugblatt hat folgenden Wortlaut:

Warnung !

Einwohner in Altkünkendorf und Umgebung,

wisst ihr eigentlich, wer sich gerade bei Euch niederlassen will ?

Werner K. der nach insgesamt 23 – jähriger Haftstrafe entlassene, nicht therapierte und immer noch als gefährlich anzusehende Sexualstraftäter.

Das Komplott des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft, dass Werner K. solange er sich mit seiner Schwester „beschäftigt“, von anderen Frauen ablässt, hat letztendlich keinen Erfolg gehabt.

Nach tätlichen Angriffen gegen seine Schwester wechselt er nun sein Revier und sucht Frau und Quartier in eurer Gegend.

Seid wachsam!

NPD KV Barnim/Uckermark

Ortsbereich Joachimsthal

“KEINE GNADE FÜR DIE TÄTER – GEBORGENHEIT STATT ANGST”

3 Oktober 2010 von volksschutz Keine Kommentare »

Die nationale Opposition hatte den Fall des Kinderschänders Werner K. in den vergangenen Jahren bereits aufgegriffen, hatte darauf hingewiesen, daß man weder in Joachimsthal noch anderswo derartig abartige Gestalten haben möchte, die Leib und Leben unserer Kinder und Frauen gefährden.

Der Fall Werner K. macht deutlich, daß die sicherheitspolitischen Ansichten der etablierten Systemparteien und die der NPD zutiefst gegensätzlicher Natur sind. Während die Altparteien gegenüber diesen Tätern immer wieder Gnade vor Recht ergehen lassen, fordern wir endlich effektiven Opferschutz.
Es muß sichergestellt werden, daß verurteilte Kinderschänder und Kindesmörder nie wieder die Gelegenheit erhalten, unsere Kinder zu gefährden.

Unser Programm: „Sicherheit, Recht und Ordnung!“

Zeigen wir am Sonnabend, den 23.Oktober 2010, Solidarität mit den Joachimsthalern!

Mahnwache mit anschließendem Aufzug durch Joachimsthal. Beginn 10:00 Uhr auf dem Marktplatz, Nähe Rathaus.

Wir hoffen auf Deine Unterstützung !

NPD-Kreisverband Barnim-Uckermark

Bürgermeister solidarisiert sich mit Kinderschänder vor Schule

26 Februar 2010 von volksschutz Keine Kommentare »

Am Mittwoch wurde es in dem Kur-Badeort Bad Freienwalde etwas lauter wie sonst. Anlass dafür war der Prozess gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder der sich im vergangenen Jahr an einem 13 jährigen Mädchen aus der Nachbarschaft vergangen haben soll. Der Kreisverband MOL der NPD meldete auf Bezug des Prozesses eine Mahnwache unter dem Motto “Härteste Strafen für Kindeschänder“ unweit des Amtsgericht Bad Freienwalde an. Die ca. 35 Kameraden aus Märkisch Oderland, Berlin und der Uckermark welche sich auch aus Teilen der Kameradschaft Märkisch Oder Barnim einfanden setzten so ein Zeichen, das Härtere Strafen verhängt werden müssen ,dass es zu sexuellen Übergriffen an unserem Hab und Gut nämlich den Kindern nicht mehr kommen darf. Wie im Vorfeld bekannt wurde ließ es sich der Bürgermeister von Bad Freienwalde, sich nicht nehmen, eine „Gegendemonstration“ an zu melden. Die Beteiligung lag ca. bei 15 Personen, die vor einer Grundschule ihre Solidarität mit dem Kinderschänder bekundet haben. Dies ist sicher ein Armutszeugnis für den Bürgermeister, da sich nicht nur in unserer Regionen die Wut über die laschen Gesetze breit macht, sondern auch in anderen Regionen unserem Landes!

Joachimsthal 28.08.2009

31 August 2009 von volksschutz Keine Kommentare »

Kinderschutz nicht mehr gewährleistet

28 August 2009 von volksschutz Keine Kommentare »

Die NPD hatte den Fall des Kinderschänders Werner K. im vergangenen Jahr bereits aufgegriffen, hatte darauf hingewiesen, daß man weder in Joachimsthal noch anderswo derartig gefährliche Gestalten haben möchte. Wir sprachen uns gegen den horrenden Aufwand einer Tag-und-Nacht-Bewachung aus, da uns nicht einleuchten wollte, warum die Gemeinschaft für die kranken Neigungen einiger Weniger aufkommen soll. Konsequent forderten wir eine dauerhafte Sicherungsverwahrung für diesen Mann.

Nun wurde die überaus teure Dauerbewachung des Werner K. eingestellt, aber nicht durch eine Sicherungsverwahrung ersetzt, sondern durch Narrenfreiheit. Er muß sich nur alle zwei Wochen bei seinem Bewährungshelfer melden, ansonsten kann er machen, was ihm Freude bereitet.

Noch vor nicht mal einem Jahr wurde er von Gutachtern als besonders rückfallgefährdet eingeschätzt und nun solch ein Urteil! Ein Skandal, der auch den letzten Glauben an den Rechtsstaat BRD beseitigt. Eltern müssen sich wieder Gedanken machen, wie sie ihre Kinder sicher zur Schule bekommen. Wie lange wird es dauern, bis Joachimsthal oder eine Nachbargemeinde auch einen Fall eines getöteten und vergewaltigten Kindes beklagen muß?

Dann kann man nicht mal Werner K. die Schuld geben, sondern diesem perversen System, das solch ein Unrecht zuläßt. In was für einer Welt leben wir eigentlich, in der Triebtäter quasi im Freiluftlabor gehalten werden und man abwarten muß, wann sie wieder zuschlagen?

Dieser Fall macht deutlich, daß die sicherheitspolitischen Ansichten der Systemparteien und der NPD konträr zueinander verlaufen. Während die Altparteien den Tätern immer wieder Gnade vor Recht ergehen lassen, fordern wir endlich effektiven Opferschutz.
Nicht irgendwelche gestörten Gestalten bedürfen des Schutzes der Gemeinschaft, sondern unsere Kinder.

Die NPD fordert ein grundsätzliches Umdenken in der Sicherheitspolitik. Die bisher praktizierte Samthandschuhpolitik hat dazu geführt, daß immer mehr Irre unser Land bevölkern und die Straßen unsicher machen.

Um Brandenburg wieder sicher zu machen, wird sich die NPD im Potsdamer Landtag für folgende Forderungen stark machen:

  • Ausbau der Polizeistrukturen im Land Brandenburg – der Handlungsradius der Einheiten muß wieder kleiner werden
  • Rücknahme der Rotstiftpolitik! Jeder Landesteil muß über die erforderlichen polizeilichen Kompetenzbereiche verfügen!
  • Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung der Polizei
  • Beendigung der Samthandschuhpolitik, bei der Schwerverbrechern, Kinderschändern und Vergewaltigern Hafturlaub und Freigang gewährt wird.

Es muß sichergestellt werden, daß verurteilte Kinderschänder oder Kindesmörder nie wieder die Gelegenheit erhalten, unsere Kinder zu gefährden!

Ronny Zasowk

 

Quelle: NPD Brandenburg

 

keine_gnade

“Freiheit statt BRD” – NICHT STRAFBAR!!!

28 August 2009 von volksschutz Keine Kommentare »

Die 3.Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat mit einem Beschluss vom 10.03.2009 (3 Qs 18/09) klar festgestellt, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden rechtswidrig war und hat in ihrer Begründung der politischen Abteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft, unter der Leitung von Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, die Grenzen ihres Tun und Handeln aufgezeigt.

Am 08.Januar 2009 durchsuchten mehrere Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) die Wohnung eines Beschuldigten und eines in Frage kommenden Zeugen, wegen des Vorwurfes „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Grund hierfür war eine Schnipselaktion am 05.Dezember 2007 (!) an der TU Dresden, wo der Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, bei der Hochschulgruppe der Partei der „LINKEN“ im Zusammenhang mit der „Rosa-Luxemburg-Stiftung“ einen öffentlichen Vortrag zum Thema „Strafverfolgung von Rechtsextremisten“ abhielt. An diesem Vortrag wollten auch mehrere kritische Bürger teilnehmen, was aber durch das rechtswidrige Vorgehen der Polizeibeamten verhindert wurde. Darauf hin, kam es zu Protestaktionen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsortes. Hierbei wurden auch Schnipsel mit dem Aufdruck „Freiheit statt BRD“ dem Oberstaatsanwalt Schär vor die Füße geworfen. Dies nahm man also über einem Jahr später zum Anlass, zwei Wohnungen in Dresden zu durchsuchen und diese Art der Protestaktion zu kriminalisieren.

Gegen die Durchsuchung legte man Beschwerde ein und die Staatsanwaltschaft Dresden versuchte ihr rechtswidriges Vorgehen in ihrer Stellungsnahme mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahre 1955 (!!!) zu rechtfertigen. Auch verwahrte sich die Staatsanwaltschaft gegen den Vorwurf des Beschwerdeführers, bewusst rechtswidrige Beschlüsse zu erwirken. Diesen Vorwurf hat aber nun das Landgericht Dresden gerichtsfest bewiesen.

In ihrer Begründung führte die 3.Große Strafkammer eindeutig aus, dass das Verhalten des Beschuldigten und somit der Ausspruch „Freiheit statt BRD“ auch nicht den Anfangsverdacht einer Straftat berührte. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass aus der Sicht des Beschuldigten ein ernsthafter Tatsachenkern vorliegt, wo Freiheitsrechte von einzelnen Funktionsträgern der Exekutive im Zusammenhang mit dem Umgang einzelner politischer Organisationen beschränkt und behindert werden. Dies lässt sich aus einer Vielzahl von Versammlungsverboten, die zum Teil ohne weiteres von Gerichten aufgehoben werden, und dem Missachten des beamtenrechtlichen Neutralitätsgebot erkennen.

Dass hier das Gericht den Nagel auf den Kopf getroffen hat, verdeutlicht auch wieder die Tatsache, dass man einem Betroffenen, trotz richterlicher Anordnung die Herausgabe seiner Gegenstände 3 Tage nach dem Gerichtsbeschluss verweigerte. Kommen einerseits nun zivilrechtliche Ansprüche gegen den Staat, aufgrund der rechtswidrigen Beschlagnahmung von Gegenständen, wie dem dringend benötigten Rechner aufgrund von Geschäftsunterlagen, zu, so werden jetzt auch noch strafrechtliche Schritte gegen die LKA Beamten und der leitenden Staatsanwaltschaft geprüft.

Wer weitergehende Informationen zum vorliegenden Fall benötigt, kann sich gerne an die Redaktionsgruppe „Freie Offensive“ wenden.

Quelle: http://www.freie-offensive.net

Leitsprüche des Dritten Reiches nicht grundsätzlich strafbar

28 August 2009 von volksschutz Keine Kommentare »

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichtes Gera wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen einen Nationalisten aus Thüringen aufgehoben. Das Gericht hatte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt, weil man im September 2005 bei ihm etwa 100 T-Shirts fand, die auf der Vorderseite mit der Aufschrift “Blood & Honour/C18″ und auf der Rückseite mit dem Aufdruck “Blood & Honour is our voice Combat 18 is our choice” bedruckt waren. Das Landgericht Gera sah es im Urteil als erwiesen an, daß die Aufdrucke auf den Fahrtenmesserspruch der Hitlerjugend „Blut und Ehre“ anspielten und damit strafbar seien.

Zu einem ganz anderen Urteil kam nun der Bundesgerichtshof (BGH). Zwar handelt es sich bei dem Begriff „Blood & Honour“ um die Übersetzung des Hitlerjugendspruchs „Blut und Ehre“ – ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung nach bundesdeutscher Gesetzgebung strafbar ist. Jedoch haben solche Sprüche laut BGH nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren. Deshalb stelle eine Übersetzung eine „grundlegende Verfremdung“ dar, die nicht von der Strafvorschrift erfaßt werde.

Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenates, Jörg-Peter Becker, sagte dazu in der Verkündung: „Der Senat ist sich bewußt, daß damit eine Spielwiese eröffnet ist.“ Das könne aber keine andere Sichtweise rechtfertigen.

Im übrigen sei der fragliche T-Shirt-Aufdruck möglicherweise aus anderen Gründen strafbar. Das müsse das Landgericht Gera nun prüfen. So könne in der Runenschrift eine symbolhafte Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen liegen. In Betracht komme auch Propaganda für eine nationalsozialistische Organisation. Denn der Zusatz „C 18“ auf den T-Shirts bedeute „Combat 18“. Die Zahl 18 stehe für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet A und H, die Initialen Adolf Hitlers.

Quelle: Deutsche Stimme

Material

28 August 2009 von volksschutz Keine Kommentare »

Werbematerialen folgen in kürze.

28 August 2009 von volksschutz Keine Kommentare »

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